Die unterschiedlichen Handytarife sind europarechtswidrig

telekom und vodafone scheiterten vor dem eugh

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Mobilfunk-Anbieter Vodafone und Deutsche Telekom haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Schlappe einstecken müssen. Mit Urteil vom 2. September 2021 erklärten die höchsten europäischen Richter bestimmte Tarife der Anbieter für europarechtswidrig.

Hierbei geht es um sogenannte Nulltarif-Optionen, bei denen zum Beispiel das Streamen von Videos auf dem Smartphone eigentlich ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen möglich ist. Die Firmen nahmen aber Einschränkungen vor, die sie später auf Druck der Bundesnetzagentur zurücknahmen. Dennoch liefen Gerichtsverfahren weiter. Nun hat sich der EuGH eingeschaltet.

Konkret geht es um den »Vodafone Pass« und um »Stream On« bei der Telekom. Hierbei kann man zum Beispiel Videos auf seinem Smartphone oder Tablet streamen, ohne dass dies auf das monatliche Datenvolumen angerechnet wird. Allerdings drosselte die Telekom die Übertragungsrate, und man konnte einen Film nur noch in SD-Auflösung und nicht in HD angucken. Vodafone behielt sich vor, dies ebenfalls zu tun. In der aktuellen Version der Tarife ist die Drosselung kein Thema mehr.

Außerdem wurde der Datenverbrauch im EU-Ausland 2017 bei »Stream On« und beim Konkurrenzprodukt »Vodafone Pass« zunächst auf das Monatsvolumen angerechnet, obwohl der Verbraucher im europäischen Ausland laut EU-Regeln zu selben Konditionen surfen soll wie daheim (Roam like at Home). Diese Anrechnung kippten beide Firmen später.

Ein Streitpunkt war zudem, ob Vodafone »Tethering« von seinem Tarif ausschließen darf, wenn man also sein Handy als Hotspot nutzt und sich mit dem Tablet verbindet, um darauf einen Film zu gucken. Der Datenverbrauch könnte durch die Nutzung von mehreren Endgeräten also deutlich steigen.Dem wollte Vodafone einen Riegel vorschieben können. Auch dies hielten die EuGH-Richter in ihrem Urteil für rechtswidrig.

Mit Blick auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Einschränkungen der auch »Zero Rating« genannten Tarife heißt es in der Mitteilung des Gerichts: »Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.«

Nach der Wortmeldung des EuGH gehen nun separate Verfahren an zwei deutschen Gerichten weiter. Allerdings ist nun aber klar, dass beide Unternehmen dort auf verlorenem Posten stehen. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.