In doppelter Weise Vorsicht geboten
inkassoforderung
Aus aktuellem Anlass warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) vor betrügerischen Inkassoschreiben der angeblichen EU Forderungs AG in Köln. Als registriertes Inkassounternehmen und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen wird aus einer »telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag - EUROWIN-24 / EUROJACKPOT-6/49« eine Gesamtforderung von 268,46 Euro geltend gemacht.
Doch die angebliche EU Forderungs AG ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz weder registriert noch Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Hier werden Verbraucher betrügerisch abgezockt.
Allerdings sollten Forderungsschreiben immer auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Ein interaktiver Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzen-trale Sachsen-Anhalt hilft, sich bei der Prüfung zurecht zu finden und warnt vor typischen Fallstricken. Zur Prüfung von Inkassoschreiben berät die Verbraucherzentrale online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzen-trale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte zu erreichen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt drei Tipps, was zu tun ist, wenn ein Mahnschreiben eintrifft:
1. Inkassoschreiben prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Auf der Webseite der VZB sind Tipps zusammengestellt, woran man (un)seriöse Forderungen erkennen kann.
2. Kosten auf den Prüfstand stellen, bevor man zahlt. Die VZB hat einen kostenlosen Inkasso-Check entwickelt, um prüfen zu können, ob das Inkassoschreiben unberechtigte Kosten enthält.
3. Inkassoschreiben nicht ignorieren, denn wenn ein rechtsgültiger Mahnbescheid (vom Gericht erkennbar am gelben Briefumschlag) eintrifft, müssen die Betroffenen unbedingt reagieren. Legt derjenige nicht aktiv Widerspruch ein, kann der Gegner einen Zwangsvollstreckungsbescheid beantragen und schließlich Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. vzsa/VZB/nd
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