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Volle Aufklärung für Afghanistan
Cyrus Salimi-Asl über einseitige Ermittlungen des Weltstrafgerichts
Der Internationale Strafgerichtshof will bald wieder wegen Verbrechen in Afghanistan ermitteln, sagt Chefankläger Karim Khan. Das ist lobenswert, denn die Aufklärung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist eine Grundlage für einen Aussöhnungsprozess und dauerhaften Frieden. Das sollte auch im Interesse der westlichen Staaten liegen, die Afghanistan überstürzt verlassen haben. Diese suchen jedoch lieber nach strategischen Fehlern beim eigenen Afghanistan-Abenteuer.
Chefankläger Khans Plan hat aber einen Haken: Er will sich beschränken auf die - ohne Zweifel gravierenden - Verbrechen der Taliban und des »Islamischen Staats«. Von Vergehen der Besatzungsarmeen ist nicht die Rede, diese sollen offenbar ungesühnt bleiben. Der Strafgerichtshof verfüge nicht über die Mittel, sagt Khan, um diese zu verfolgen. Dieses armselige Argument bestätigt die Annahme, dass die Nato-Soldaten im rechtsfreien Raum agieren durften und die Welt zwei Klassen von Menschenrechtsverbrechen kennt: jene begangen von »zivilisierten« Soldaten (ergo vernachlässigbar); andere von »wilden« Terroristen (ergo schwerwiegend). Khans Entscheidung beraubt den Strafgerichtshof jeder Glaubwürdigkeit und sägt an seiner Mission, denn: Menschenrechte sind unteilbar!
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