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Von der Fabrikhalle entfremdet
Warum die Gehälter für die VW-Betriebsratsspitze nicht juristisch, aber moralisch zu hoch sind
Nun ist es richterlich entschieden: Juristisch gesehen waren die Gehälter für die VW-Betriebsratsspitzen nicht zu hoch. Vier Manager waren angeklagt, sie wurden nun vom Verdacht der Untreue freigesprochen. Dabei ging es auch um das Gehalt des VW-Betriebsratsfürsten Bernd Osterloh.
Die Sache bewegt sich trotzdem in einem moralischen Graubereich. Denn natürlich ist der Job an der Spitze eines Konzernbetriebsrats stressig und sehr verantwortungsvoll. Schließlich vertritt man dort die Interessen tausender Beschäftigter, man bewegt sich irgendwo zwischen Co-Management und innertrieblicher Opposition zur Konzernspitze, muss so manches ausbügeln, was die Chefs vermasselt haben. Dass man sich da fragt, ob man angemessen bezahlt wird, ist nur menschlich.
Doch sind Gehälter von bis zu einer Dreiviertelmillion, wie sie Osterloh erhielt, eben noch angemessen? Auch wenn er damit nicht direkt korrumpiert wurde, so entspricht diese Vergütung eher jener der Konzernführung als jener der Belegschaft, die man als Betriebsrat vertreten sollte. Da fragt man sich, ob diese Gehälter allein schon aufgrund ihrer Höhe die Betriebsratsspitze von der Fabrikhalle entfremdet. Ihre Begrenzung ist deshalb zwar nicht juristisch, aber moralisch geboten.
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