Gutachten: Hartz-IV-Anhebung ist verfassungswidrig

Geplante niedrige Anhebung zum Jahreswechsel widerspreche Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Berlin. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten ist die zum Jahreswechsel geplante geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung abzuwenden, heißt es in dem Gutachten der Darmstädter Juraprofessorin Anne Lenze. Ein breites Bündnis forderte die noch amtierende Bundesregierung von Union und SPD auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

In ihrem Gutachten nimmt Lenze auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die Anhebung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2022 von monatlich 446 auf 449 Euro für Alleinstehende läute vor dem Hintergrund der anziehenden Inflation eine »neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums ein«, ist das Ergebnis der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebenen Prüfung. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, erklärt die Rechtswissenschaftlerin.

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte bereits im April davor gewarnt, dass durch den aktuellen Fortschreibungsmechanismus der Regelsätze für Grundsicherungsbezieherinnen und -bezieher reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Für Fachleute sei es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Null-Runde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits aktuell spürbar verteuerten, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

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»Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer - er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen.«

Mit der Forderung »Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen - rote Linie bei Hartz IV und Co.!« wendete sich ein Bündnis von 14 Sozialverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen an Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD): »Es gilt, umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen«, heißt es in dem Appell des Bündnisses. Schneider betonte, dass der Verweis auf die noch ausstehende Regierungsbildung kein Grund sein könne, untätig zu bleiben. epd/nd

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