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  • Politik
  • Staatliche Parteienfinanzierung

Opposition mahnt Staatsferne der Parteien an

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über erhöhte Parteienfinanzen begonnen

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Am Dienstag wurde am Bundesverfassungsgericht erstmals über die Erhöhung der Parteienfinanzierung verhandelt. Vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe warf die Linke-Politikerin Petra Pau der Koalition aus Union und SPD vor, im Jahr 2018 »vollkommen willkürlich« die Summe angehoben zu haben. Das Verfassungsgericht habe in einem früheren Urteil die Grundsätze zur Parteienfinanzierung festgelegt. »Es geht um Transparenz und Nachvollziehbarkeit«, so Pau.

Ihre Partei war mit Grünen und FDP nach Karlsruhe gezogen, weil sie einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien sieht. Die AfD-Fraktion reichte zudem eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte, dass keine Zeit geblieben sei, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren. Diese beide Verfahren werden an zwei Tagen gemeinsam verhandelt. Ein Urteil wird später erwartet.

Die Große Koalition hatte ihr Vorgehen mit angeblichen Mehrkosten durch die Digitalisierung begründet. Im Bundestag beschloss die schwarz-rote Mehrheit, die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufzustocken. Die Summe wird der Preisentwicklung angepasst und liegt in diesem Jahr bei mehr als 200 Millionen Euro. Um die Unabhängigkeit der Parteien vom Staat zu gewährleisten, darf der staatliche Anteil nicht mehr als die Hälfte der Parteifinanzen ausmachen. Andere Einnahmequellen sind beispielsweise Spenden und Mitgliederbeiträge.

Der Verfassungsrichter Peter Müller sagte am Dienstag, es bestehe die Notwendigkeit, verfassungsrechtliches Neuland zu betreten. Mehrere Vorgaben eines Urteils des höchsten deutschen Gerichts von 1992 müssten präzisiert werden. »Bei der staatlichen Parteienfinanzierung handelt es sich um einen politisch und verfassungsrechtlich sensiblen Bereich«, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König.

Das Gericht beschäftigt sich mit der Frage, wann einschneidende Veränderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Erhöhung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung rechtfertigen. Außerdem werden die Verfassungsrichter beraten, wie hoch der Anstieg dann maximal ausfallen darf. Mit Agenturen

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