Die Cookie-Banner sind häufig rechtswidrig

Verbraucherschützer gehen gegen Wildwuchs bei Cookies vor

  • VZB / nd
  • Lesedauer: 3 Min.

Alle kennen sie, alle nerven sie: Wer im Internet unterwegs ist, muss bei den meisten Webseiten anklicken, welche Daten er (nicht) von sich preisgeben will.

Laut Untersuchung der Verbraucherzentralen verstoßen zehn Prozent dieser Cookie-Banner eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Stichprobe der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die sich mit Cookie-Bannern bei Online-Shops beschäftigt hat, waren sogar 16 Prozent fehlerhaft.

Teilweise waren »Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies«-Banner geschaltet, teils waren Einstellungen unerlaubterweise schon vorangekreuzt. Manchmal war gar kein Banner vorhanden, obwohl die Website Daten speicherte. Viele der untersuchten Banner befanden sich zudem in einer rechtlichen Grauzone.

Wegen der Verstöße haben die Verbraucherschützer knapp 100 Abmahnungen verschickt und 66 Unterlassungserklärungen erwirkt. Bei der bundesweiten Aktion wurden insgesamt 949 Webseiten aus unterschiedlichen Branchen wie Online-Shops, Reise, Lebensmittel-Lieferdienste oder Versicherungen untersucht.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Sparte Online-Shops untersucht. Sie hat insgesamt 100 Websites geprüft und 16 eindeutige Verstoßfälle festgestellt. Diese 16 Website-Anbieter hat sie abgemahnt, darunter den Sportartikelhersteller Adidas. Alle von der VZB abgemahnten Anbieter haben ihre offensichtlich unzulässigen Cookie-Banner geändert, 14 von ihnen bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.

»Viele Verbraucher beschweren sich bei uns über nervige Cookie-Banner. Viele davon sind zudem eindeutig rechtswidrig, wie unsere Untersuchung gezeigt hat. Daher bündeln die bundesweiten Verbraucherzentralen, Verbraucherverbände und der Bundesverband der Verbraucherzentralen ihre Kräfte, um juristisch dagegen vorzugehen und die Verbraucher besser davor zu schützen. Rechtswidrige Cookie-Banner sind nicht trivial. Das zunehmende Sammeln von Daten gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher und führt zum durchleuchteten Bürger«, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Per Online haben die Verbraucherschützer die Informationen zur Untersuchung nicht nur gesammelt, sondern geben auch Tipps, wie die Verbraucher anipulative Cookie-Banner erkennen und ihre Daten schützen können. Zudem können Verbraucher über die Seite besonders aggressive oder manipulative Banner direkt an die Verbraucherschützer melden.

Die Verbraucherzentralen und Verbände wollen in Zukunft verstärkt gemeinsam juristisch agieren, um konsequent gegen gravierende Verstöße in Sachen Verbraucherschutz sowie gegen das offensichtliche Marktversagen anzugehen. Die Cookie-Abmahnaktion bildet dazu den Auftakt.

Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Oktober 2019 entschieden, dass der Einsatz von Tracking-Cookies nur mit aktiver und gesonderter Einwilligung der Betroffenen erlaubt ist.

Weitere Informationen sind nachzulesen unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/manipulative-cookiebanner VZB/nd

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: telefonische oder Vor-Ort-Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

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