Gericht: Tarifliche Regelungen wirksam

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte in Kliniken

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Krankenhäuser (TVöD-K), die Überstundenzuschläge für Teilzeitpflegekräfte erst vorsehen, wenn die Arbeitszeit mit den Überstunden über der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten liegt, sind wirksam und nicht zu beanstanden, befanden die Richter am Erfurter Bundesarbeitsgericht (Az. 6 AZR 253/19) in einem am 15. Oktober 2021 veröffentlichen Urteil.

Im Streitfall ging es um eine Teilzeit-Pflegekraft, die wöchentlich 32 Stunden auf einer Intensivstation in einer bayerischen kommunalen Klinik arbeitete. Sie arbeitete in Schichten und leistete von Januar bis Juni 2017 insgesamt 21,94 geplante und 10,08 ungeplante Überstunden, ohne jedoch dabei die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu überschreiten. Trotz ihrer Überstunden erhielt sie nicht die tariflichen Überstundenzuschläge. Der Klinikbetreiber verwies darauf, dass der Zuschlag nur für jene Überstunden beansprucht werden könne, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen.

Die Frau klagte dagegen und verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 6 AZR 161/16), das am 23. März 2017 erging. Dass »Überstunden« bei Teilzeitbeschäftigten erst bei Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten anfallen sollten, sei in dem Urteil als »gleichheitswidrige Diskriminierung« gerügt worden.

Doch von dieser Rechtsprechung rückte das Gericht nun ab. Die tariflichen Überstundenregelungen im TVöD-K seien wirksam. Es sei nicht zu beanstanden, dass Teilzeitbeschäftigte für ihre Mehrarbeit keinen Überstundenzuschlag erhalten, wenn ihre Mehrarbeit noch unter der eines Vollzeitbeschäftigten liegt. Es gebe hier zwischen den Gruppen von Teilzeit- und Vollzeitkräften beim Ausgleich von Überstunden »völlig unterschiedliche Regelungssysteme«, die nicht miteinander vergleichbar seien. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!