Verbraucherschützer kritisieren »Verschleppungstaktik« der Banken und Sparkassen

Nach dem Urteil des Bgh zu unzulässigen bankentgelten

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Banken und Sparkassen eine »Verschleppungstaktik« bei der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils zu unzulässigen Bankentgelten vom April dieses Jahres vorgeworfen.

Auf eine Umfrage der Verbraucherzentrale bei 43 regionalen und überregionalen Instituten blieben Antworten entweder unkonkret oder ganz aus, wie die Verbraucherschützer kürzlich mitteilten. Nur 27 Kreditinstitute reagierten überhaupt auf die Anfrage.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Postbank statt.

Auf die Anfrage der Verbraucherzentrale Sachsen antworteten nun einige Institute, das BGH-Urteil werde noch geprüft. Andere erklärten laut Verbraucherzentrale, dass berechtigte Rückerstattungen nach individueller Prüfung vorgenommen würden.

»In der Praxis bedeutet es für die Kunden, dass auch sie keine weiteren Reaktionen ihrer Banken und Sparkassen erhalten werden. Oder ihnen wurde mitgeteilt, dass ihre geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt wären«, kritisiert Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Mitunter werde ein »sehr geringer Teilbetrag« erstattet. Oder die Verbraucher würden gebeten, auf ihre Forderung ganz oder teilweise zu verzichten.

Als positives Beispiel hob Heyer die ING hervor. Diese Bank habe mitgeteilt, dass sie frühere Entgelterhöhungen ausgesetzt habe, ab September Erstattungen vorgenommen und wegen zukünftiger Änderungen Kontakte zu den Kunden aufgenommen würden. »Sofern nicht bald auch andere Kreditinstitute diesem Beispiel folgen, werden wir im Interesse des Verbraucherschutzes wieder den gerichtlichen Weg einschlagen müssen«, kündigte die Verbraucherschützerin aus Sachsen an. AFP/nd

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