Keine Preisvorgabe für Selbstzahler und auch keine Preisregulierung
wer muss den coronatest selbst bezahlen und wer nicht?
Ich finde es richtig, dass die Kosten für Coronatests nicht mehr vom Staat getragen werden. Wer muss den Coronatest künftig selbst bezahlen und wer nicht? Elke M., per E-Mail
Anstelle einer Corona-Impfung mal eben einen kostenlosen Schnelltest machen und damit los ins Konzert oder zur Sportveranstaltung - das ist künftig vorbei. Ab 11. Oktober 2021 muss der Test selbst bezahlt werden.
Nach vorliegenden Daten des Robert-Koch-Instituts in Berlin ist die Zahl der erstmaligen Corona-Impfungen in Deutschland auf 56,99 Millionen angestiegen und liegt damit bei 68,5 Prozent. Den vollständigen Impfschutz haben 54,26 Millionen Bürger (65,3 Prozent). Angesichts dieser hohen Impfquoten ist gerechtfertigt, dass die Kosten für Coronatests nicht länger und dauerhaft vom Staat getragen werden. Die Bundesregierung und der Bundesrat haben entsprechend gehandelt, so dass das kostenlose Testangebot am 11. Oktober 2021 endete.
Das hat zur Folge: Menschen ohne corona-spezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest.
Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?
Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (zum Beispiel Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
Verbraucher und Verbraucherinnen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.
Was besagt die Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere?
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, die Impfangebote in Anspruch zu nehmen.
Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?
Wer nach Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der vorgenannten Gründen belegen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.Um auch weiterhin kostenlose Tests zu bekommen, muss bei der Teststelle ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden. Bei Kindern ist so auch das Alter zu belegen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Eine Diagnose muss nicht angegeben werden. Darauf stehen müssen aber Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Angaben zum Aussteller des Attests. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden.
Wie teuer wird ein solcher Test?
Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant auch keine Preisregulierung. In der Vergangenheit haben die Anbieter eine Vergütung von 11,50 Euro pro Schnelltest und für den Antigen-Schnelltest etwa 43 Euro bekommen. Doch die Preise variieren inzwischen stark. Deshalb ist es in der Folgezeit ratsam, die jeweiligen Preise genau zu vergleichen.Wichtig ist auch: Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert, die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.
Gibt es spezielle Ausnahmefälle?
Eigentlich nicht, aber die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Sonderregelungen für Alten- und Pflegeheime gefordert. Für Besucher müsse es weiterhin kostenlose Testmöglichkeiten geben, so Vorstand Eugen Brysch. Denn viele Heime verlangten auch von vollständig geimpften Besuchern einen aktuellen zertifizierten negativen Schnelltest. Wenn es aber immer weniger Testzentren gebe, sei der Nachweis besonders auf dem Land schwer zu bekommen. Die Einrichtungen müssten daher verpflichtet werden, für Angehörige Schnelltests vor Ort anzubieten. Die Kosten sollten von den Krankenkassen oder dem Gesetzgeber erstattet werden. nd-RatgeberredaktionMehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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