Illegal über die Grenze geschafft

Die Ausweisung eines Journalisten durch französische Behörden im Jahr 2019 war rechtswidrig

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Pariser Verwaltungsgericht hat die Ausweisung von Luc Śkaille aus Frankreich im August 2019 für rechtswidrig erklärt. Der Journalist wollte für den Freiburger Sender Radio Dreyeckland über den G7-Gipfel in Biarritz berichten. »Schwarze Liste vor G7-Gipfel« kommentierte »nd« damals die Ausweisung des Journalisten. Er war von der französischen Polizei in einem Zug festgenommen und mit Hand- und Fußfesseln zur deutsch-französischen Grenze nach Kehl gebracht worden. Das Prozedere musste Śkaille, der auch für die Tageszeitung »Junge Welt« aus Frankreich berichtet, im Sommer 2019 gleich zweimal über sich ergehen lassen. Der erste Ausweisungsbeschluss war nach wenigen Tagen von den französischen Behörden wieder aufgehoben worden.

Nachdem Śkaille sich erneut auf den Weg gemacht hatte, wurde der Ausweisungsbeschluss erneuert. Er wurde erneut von der Polizei festgenommen und zur Grenze gebracht. Dass er von Radio Dreyeckland beauftragt worden war, vom G7-Gipfel in Biarritz zu berichten und auch die entsprechenden Dokumente vorweisen konnte, wurde von der Polizei ignoriert. Begründet wurde die Ausweisung mit Informationen des deutschen Bundeskriminalamts. Dort war über Śkaille vermerkt, dass er sich vor mehr als zehn Jahren an einer Hausbesetzung sowie an Umweltaktionen beteiligt hatte. Es war allerdings nie zu einer Verurteilung gekommen.

Das Pariser Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass das französische Ausländerrecht, das im Zuge der Anti-Terror-Maßnahmen etabliert und mit dem die Ausweisung begründet wurde, bei Śkaille nicht hätte zu Anwendung kommen dürfen. »Hier wurde offenbar in die falsche Schublade gegriffen«, kommentierte der Journalist den Vorgang gegenüber »nd«. Eine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor zehn Jahren dürfe nicht dazu führen, dass ein Journalist als Gefährder geführt und ausgewiesen wird, belehrte das Gericht die französischen Behörden.

Das Gericht erkannte Luc Śkaille auch eine finanzielle Entschädigung zu. So bekam er einen Teil der Fahrtkosten zum G7-Gipfel nach Biarritz erstattet, weil er seine journalistische Arbeit dort wegen der Behördenmaßnahmen nicht ausüben konnte. Doch Śkaille betonte in einem Interview mit Radio Dreyeckland, dass es ihm nicht um die überschaubare finanzielle Entschädigung gegangen sei. Er sehe in seinem Erfolg vor Gericht vor allem eine Ansage an die französischen Behörden, in Zukunft die Menschenrechte besser zu achten. Hier sah auch der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland Andreas Reimann ein wichtiges Signal des Urteils. »Wir sind kein linkes Bewegungsradio wie uns oft unterstellt wird. Wir tragen als Medium seit Jahrzehnten zur Meinungsvielfalt bei und begleiten auch soziale Proteste kritisch«, betont Reimann gegenüber »nd«. Daher könne es nicht sein, dass Journalist*innen, die mit Dokumenten belegt, für den Sender arbeiten, an ihrer Arbeit gehindert werden.

Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für das Bundeskriminalamt, das schließlich mit der Datenweitergabe an die französischen Behörden für die Ausweisung wesentlich verantwortlich war. Datenschützer*innen bezeichnen es auch als ein Unding, dass hier Informationen über politische Aktionen, die nicht einmal zu einer juristischen Anklage oder gar einer Verurteilung führten, weitergeleitet wurden.

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