Abgerungene Verantwortung für afghanische Mitarbeiter

Formaljuristische Spitzfindigkeiten verzögern die Rettung vor den Taliban

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 7 Min.

Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? Mit formaljuristischen Spitzfindigkeiten verzögern die Ministerien die Rettung ehemaliger afghanischer Mitarbeiter*innen. Jetzt könnte eine Gruppe von Fluglotsen Zusagen erhalten, denn das Leugnen der Verantwortung ist kaum mehr möglich.

Mehr als zwei Monate nach Ende der militärischen Evakuierungsoperation, bei der die Bundeswehr zahlreiche Beschäftigte deutscher Ministerien und Hilfsprojekte in Afghanistan zurückließ, die nun von den Taliban gesucht werden, spitzt sich die Lage dieser Menschen weiter zu. Helfer von Mission Lifeline Dresden berichteten »nd« von einer Gruppe Fluglotsen, deren Aufnahme in Deutschland bislang verweigert wurde.

Auf Nachfrage distanzierte sich ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am vergangenen Freitag zunächst schriftlich von der Verantwortung für das ehemalige Personal. »Die Mitarbeiter des ehemaligen Einsatzgeschwaders Masar-e Sharif («Airwing MeS») waren auf der Grundlage von sogenannten Werkverträgen angestellt. Diese Verträge fallen nicht unter die Regelungen nach dem sogenannten Ortskräfteverfahren. Eine Aufnahmezusage für die Einreise nach Deutschland kann somit nicht nach diesem Verfahren erfolgen.«

Die Situation der Fluglotsen gleicht der der Mitarbeiter*innen des Medienprojektes Bawar-Media-Center BMC. Die Bundeswehr hatte Mitarbeiter*innen Ende 2016 in Subarbeitsverträge ausgegliedert. Ohne direkt bei der Bundeswehr angestellt zu sein, musste den Mitarbeiter*innen keine Aufnahmezusage erteilt werden. Sie hatten sich in den Jahren zuvor durch den Einsatz im Umfeld der internationalen Militäroperationen exponiert und leisteten auch als Subangestellte weiterhin dieselbe Arbeit. Erst auf medialen Druck, der über Monate auch über Nachfragen in den Regierungspressekonferenzen in Berlin aufgebaut worden war, bekannte sich die Bundesregierung kurz vor Beginn der Evakuierungsoperation zur Verantwortung für die Mitarbeiter.

Zu einer koordinierten Ausreise führte das jedoch nicht. Mehrere der ehemaligen Beschäftigten mussten sich über Wochen in Afghanistan versteckt halten, bis ein Grenzübertritt nach Pakistan möglich wurde. Hilfsorganisationen sorgten dann für die Flugreisen nach Deutschland. Der Redaktion des »nd« sind mehrere Fälle bekannt, deren Ausreise weiterhin nicht gesichert ist.

Unbezahlbare Flucht

Derzeit liegen die Kosten für afghanische Pässe, die einen Grenzübertritt ermöglichen, bei 650 US-Dollar pro Person. Gültige Passpapiere sind in Afghanistan keine Selbstverständlichkeit, da diese seit Jahren meist nur über Bestechungs- und Schmiergelder zu erhalten waren. Auch Flüge von Afghanistan nach Pakistan waren zwischenzeitlich unbezahlbar. Kostete ein Flug von Kabul nach Islamabad vor der Machtübernahme der Taliban noch 180 US-Dollar pro Person, so stiegen die Kosten zwischenzeitlich auf bis zu 2500 US-Dollar pro Ticket.

Auf dem Landweg herrschen an den durch die Taliban kontrollierten Grenzen chaotische Zustände, vergleichbar mit denen am Kabuler Flughafen während der Evakuierungsoperation. »Derzeit ist es so, dass die Taliban diejenigen sind, die de facto an den Grenzübergängen kontrollieren, genauso ist es an den Flughäfen, sodass letztlich die Taliban darüber bestimmen, wer zumindest auf offiziellem legalem Weg das Land verlassen kann und wer nicht«, räumte der Sprecher des Auswärtigen Amtes Christofer Burger ein.

Verantwortung zunächst abgelehnt

Für die sogenannten Ortskräfte gilt innerhalb der Bundesregierung ein ressortübergreifendes Verfahren. Wer im Dienste deutscher Ministerien gestanden hat, genieße einen besonderen Schutz und durchlaufe nicht das Asylverfahren, das andere flüchtende Afghan*innen absolvieren müssen. Die Ministerien betonen stets, dass die Zusagen für die Aufnahme aber letztlich über das Innenministerium gegeben werden.

»Die Bundeswehr hat von Anfang an alles dafür getan, die vorhandenen Grundlagen auszuschöpfen, um so viele ehemalige Ortskräfte wie möglich nach Deutschland zu bringen«, behauptete der Sprecher des Verteidigungsministeriums David Helmbold auch an diesem Montag gegenüber »nd« und erklärt wenige Sätze danach gegenüber dem Journalisten Tilo Jung, auf die Frage, welches Verfahren für die Fluglotsen gelte: »Das kann ich nicht beantworten, da es sich nicht um ehemalige Ortskräfte handelt.«

Fragwürdige Papierlage

»Die Verträge der afghanischen Fluglotsen erfüllen in mehreren Punkten nicht die Kriterien, die es für einen Werkvertrag braucht«, sagte Dr. Matthias Lehnert, der in einer Leipziger Kanzlei für Aufenthaltsrecht tätig ist. »Der Arbeitgeber hat sich vertraglich zusichern lassen, über die Einsatzzeiten verfügen zu können. Das lässt de facto keinen Nebenerwerb oder andere Tätigkeiten zu«, so Lehnert weiter.

Die Flugsicherung in Afghanistan liegt formal in der Verantwortung der afghanischen Behörden. Da diese jedoch keine regelmäßige und angemessene Bezahlung der Fluglotsen gewährleisten konnten, nahm die Einsatzwehrverwaltung 2015 die Fluglotsen unter Vertrag. Lehnert bezweifelt, dass das vom Verteidigungsministerium behauptete Konstrukt Werkvertrag arbeitsrechtlich haltbar ist.

»Weitere Indizien, die für einen normalen Arbeitsvertrag und gegen einen Werkvertrag sprechen, sind erstens das für afghanische Verhältnisse recht hohe Festgehalt, und vor allem zweitens die Tatsache, dass die Personen weisungsgebunden gearbeitet haben und in den Betriebsablauf wie ein normaler Arbeitnehmer eingebunden waren«, so Lehnert, der die Fluglotsen anwaltlich vertritt.

Mit der für afghanische Verhältnisse guten Bezahlung, will das Militär vor allem sicherstellen, dass das beschäftigte Personal nicht anfällig für Korruption ist. 700 US-Dollar monatlich zahlte die Einsatzwehrverwaltung 2015. Doch selbst von diesem Gehalt sind Ticketpreise für Flüge aus dem Land und die notwendigen Passpapiere für mehrere Familienmitglieder nicht bezahlbar.

Ungeklärt ist auch, ob die Verträge, die die Einsatzwehrverwaltung der Bundeswehr stellvertretend und im Namen der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, nicht noch weiter bestehen. Es würde einer formalen Erklärung bedürfen, dass der Einsatz aus Gründen des Missionsendes nicht mehr erfolgt. Davon hat bislang keine der betroffenen Kräfte berichtet. Einmalzahlungen für den Verbleib der ehemaligen Mitarbeiter in Afghanistan bestätigte der Sprecher des Verteidigungsministeriums nicht.

Überraschende Wende

Was über mehrere Tage klang wie in Stein gemeißelt, relativierte David Helmbold dann überraschend in der Regierungspressekonferenz am Mittwoch. Konfrontiert mit der Einschätzung Lehnerts heißt es aus dem Verteidigungsministerium nun: »Man muss sich in der Tat bei Ortskräftefragen die Verträge im Einzelnen genau ansehen. Es gibt Werkverträge, die einem Beschäftigungsverhältnis sehr stark ähneln. Bei solchen Werkverträgen gibt es auch Möglichkeiten des Ermessens.«

Helmbold schilderte, das Ministerium prüfe nun und müsse sich »jeden einzelnen Vertrag sehr genau ansehen«. Die genaue Zahl der momentan in der Überprüfung befindlichen Verträge wollte Helmbold nicht benennen. Es gehe auch hauptsächlich um die Frage »ob ein faktisches Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat« und weniger um die Rechtmäßigkeit der Verträge.

Planmäßig zurückgelassen

Die Mitnahme der Fluglotsen nach Deutschland scheint durch die Bundeswehr nicht beabsichtigt gewesen zu sein. So zitierte die Bundeswehr noch am 16. Juni 2021 den zu diesem Zeitpunkt positiv in die Zukunft blickenden, gut ausgebildeten afghanischen Fluglotsen Walid S. (Pseudonym) : »Wir haben genug Erfahrung sammeln können und sind von den Soldaten ausgebildet worden, um allen Herausforderungen nach Abzug der internationalen Truppen begegnen zu können. Es wird zwar Veränderungen geben, weil wir zahlenmäßig schrumpfen, aber wir werden den sicheren Betrieb fortführen können. Ich bin trotzdem traurig, mich von meinen Kollegen verabschieden zu müssen, weil wir eine so lange Zeit zusammengearbeitet haben.«

Der Sinneswandel sowie der nun im Verteidigungsministerium laufende Prüfvorgang überraschen, denn bereits im August berichtete unter anderem Kathrin Braun für den »Merkur« über den Fall eines afghanischen Fluglotsen aus Masar-e Sharif. Dass eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Truppen stattfand, die den Fluglotsen jetzt zum Verhängnis werden könnte, zeigen auch Berichte in anderen deutschen Medien sowie bundeswehreigene Videos.

Afghanischer Fluglotse
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