Abstand nach rechts einhalten

Zu den Regeln des Umgangs mit der AfD

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Eigentlich ist die Regel für den Umgang mit der AfD in den Parlamenten klar und einfach: Demokratische Parteien machen unter keinen Umständen gemeinsame Sache mit den Rechtsauslegern. Was auch immer nun bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters in Berlin-Pankow gelaufen ist: Es zeigte sich schon länger, dass es Situationen gibt, in denen die Regel unterschiedlich ausgelegt wird.

Was hat es in Brandenburg nicht alles gegeben? Linke und AfD stimmen im Stadtparlament von Forst dagegen, dass weiter Mittel in den Umbau eines maroden Gebäudes zum Jugendzentrum versenkt werden und stellen gemeinsam Pläne für den Neubau eines Jugendzentrums vor. Stadtverordnete wollen in Lebus einen AfD-Mann zum Bürgermeister machen. In Zehdenick unterschreiben bis auf zwei Ausnahmen alle anderen Stadtverordneten zusammen mit denen von der AfD einen Vorstoß zur Abwahl des Bürgermeisters. Immer wieder stellt sich hinterher heraus, dass die Kommunalpolitiker nicht ausreichend nachgedacht haben, was sie damit auslösen. In allen drei Beispielfällen haben sie unzweifelhaft falsch gehandelt.

Aber es gibt noch andere Situationen. Sich wegen der AfD stets über alles einig sein, würde konsequent zu Ende gedacht bedeuten, die Unterschiede zwischen den demokratischen Parteien zu verwischen und nie eine politische Auseinandersetzung unter Demokraten über eine Sach- oder Personalfrage zu wagen, wenn man dabei ungewollt die AfD auf seiner Seite haben könnte. Denn das spielt der AfD in die Hände, dass sie dann sagen kann, die anderen Parteien seien ja doch alle gleich.

Es nützt der AfD, wenn sie demokratische Entscheidungsprozesse durch ihre bloße Existenz blockieren kann. Das gilt es immer mitzudenken.

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