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Verdrängung ist eingepreist
Das Desaster beim Vorkaufsrecht war vielleicht kein Unfall
War es wirklich ein Fehler oder nicht doch pure Absicht, dass in der Novelle des Bundesbaugesetzes das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten dem Wortlaut zufolge praktisch nur anwendbar ist, wenn die Verdrängung in dem Haus bereits stattgefunden hat? Immerhin hatte der Bundesrat bereits ein halbes Jahr vor Verabschiedung des Gesetzes vor dem Problem gewarnt, wenn man den Wortlaut als Basis nimmt. Man kann also nicht sagen, dass niemand mitbekommen hätte, dass die Kommunen um eines der letzten Mittel, zumindest punktuell ins Verdrängungs-Monopoly einzugreifen, gebracht werden könnten.
Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak und Rechtspolitiker der Fraktion ist einfach zu gewieft, dass man glauben könnte, ihm sei der Fehler nicht aufgefallen. Wie bei vielen seiner Parteifreunde ist bei ihm auch kaum auszumachen, wo die Immobilienlobby aufhört und die CDU beginnt. Der Kampf um die Inhalte der Baurechtsnovelle wurde mit dem Koalitionspartner SPD so hart geführt, dass lange unklar war, ob das Gesetz überhaupt noch vor der Wahl in Kraft tritt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Sozialdemokraten in vollem Bewusstsein um den Webfehler dem Entwurf zugestimmt haben, nur um für den Wahlkampf zu beweisen, dass sie Veränderungen für mehr Mieterschutz auch gegen den Willen des Koalitionspartners durchboxen können.
Natürlich ist es auch so, dass allein schon aus der eigenen Lebenserfahrung die Richter an Bundesgerichten tendenziell eher der Eigentümerseite zuneigen. Doch in diesem Fall, vor allem mit der dokumentierten Entstehungsgeschichte der Novelle hätte das Bundesverwaltungsgericht wahrscheinlich schwer anders urteilen können. Ob ausgerechnet mit der FDP in einem neuen Bündnis im Bund eine schnelle Korrektur erfolgt, ist mehr als fraglich.
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