Betrügerische Inkassoschreiben im Umlauf

verbaucherzentrale brandenburg warnt

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Schreiben gaukeln den Empfängern vor, dass sie einen Vertrag über eine Teilnahme am Gewinnspiel »EURO ONLINE/EUROJACKPOT-6-49« abgeschlossen hätten und sollen einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro zahlen.

Neu an dieser Betrugsmasche ist, dass keine Kontoverbindungsdaten für die Zahlung angegeben werden. Stattdessen sollen die Angeschriebenen eine Einzugsermächtigung unterzeichnen und diese an EURO ONLINE, Hanauer Landstraße 291b in 60314 Frankfurt am Main senden.

»Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, reagieren Sie auf keinen Fall«, sagt die Juristin Michèle Scherer von der VZB. Dem Anschreiben liegen auch eine vorgefertigte Kündigung und ein Formular für die Einzugsermächtigung bei. »Senden Sie diese Dokumente keinesfalls ausgefüllt und unterzeichnet an den Absender.«

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit falschen Inkassounternehmen mit den verwendeten Kontoverbindungen zusammengestellt. Wer ein unseriöses Inkassoschreiben erhalten hat, sollte das der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box melden. Wer sich nicht sicher ist, ob es ein seriöses oder unseriöses Schreiben ist, kann sich auch individuell bei der VZB beraten lassen. VZB/nd

Die Beratung und Auskunft per Telefon oder persönlich in einer Beratungsstelle der VZB ist nur möglich nach einer Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ emailberatung

Sachsen-Anhalt warnt vor Streaming-Webseiten

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) warnt vor Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Streaming-Portalen.

Aufgrund einer recht professionellen Aufmachung sind sie schwer von seriösen Webseiten zu unterscheiden. Bei vielen Anbietern taucht ein »flix«, »play« und »stream« im Namen auf.

Betroffene werden per E-Mail zur Zahlung eines dreistelligen Jahres-Abo-Beitrages nach Ablauf einer Testphase aufgefordert. Dabei berufen sich die Betreiber auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Jahres-Abos, obwohl von den Betroffenen kein kostenpflichtiges Angebot abgeschlossen oder ein Button bestätigt wurde, um mit einer »kostenpflichtigen Registrierung« eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu begründen.

Die Verbraucher gelangten meist über ein Pop-up-Fenster auf eine der Webseiten der Betreiber, auf der regelmäßig mit einem fünftägigen kostenlosen Testabonnement geworben wird. Für die Nutzung mussten sie sich registrieren und auch eine E-Mail-Adresse angeben. Sie konnten sich auf den Webseiten weder erfolgreich registrieren noch nach einer erfolgten Registrierung Filme oder Serien streamen. Aber ihre Daten sind bei den Betreibern der Webseiten gelandet, die nun Kosten für ein angebliches Abo verlangen.

Seit Jahren kursiert ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten im Netz, das auf betrügerische Art und Weise versucht, Verbraucher in eine kostenpflichtige Abo Falle zu locken. Betroffene werden auch per E-Mail zur Zahlung aufgefordert, obwohl sie sich nie registriert haben. In all diesen Fällen besteht keine Zahlungspflicht. vzsa/nd

Zu berechtigten Forderungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönliche oder E-Mailberatung oder telefonisch Beratung an. Das landesweite Servicetelefon ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

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