Werbung

Ein Arbeitsunfall - ja oder nein?

Verletzt beim Angriff auf einen Gast

  • Lesedauer: 2 Min.

Daran ändert sich auch nichts, wenn er dies aus Ärger über eine Beleidigung tat. Das Verhalten dient auch nicht der Durchsetzung des Hausrechts oder des Betriebsfriedens. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart (Az. S 26 U 1326/19), die am vom 19. Mai 2021 getroffen wurde.

Der Kläger arbeitete in einer Subway-Filiale, als in der Nacht drei Männer das Schnellrestaurant betraten. Bei der Bestellung von einem der Männer kam es zu Differenzen. Nachdem die drei Männer aßen, wollte ein stark betrunkener Mann offenbar noch etwas bei dem Kläger und dessen Arbeitskollegen »klären«. Er bezeichnete den Arbeitskollegen des Klägers als »Wichser«. Der Kläger schickte den Mann nach draußen. Als dieser die Subway-Filiale verließ, schrie er das Wort »Hurensohn« in das Lokal hinterher. Der Kläger sprang ihm daraufhin von hinten an. Der Mann stürzte, der Kläger blieb mit schweren Wirbelverletzungen am Boden liegen.

Das Gericht wies die Klage ab. Es habe kein Arbeitsunfall vorgelegen. Der Kläger handelte nicht in Erfüllung seiner Tätigkeit als Beschäftigter. Das Anspringen des ihm den Rücken zuwendenden (ehemaligen) Gastes mit dem Kopf voran geschah auch nicht zur Durchsetzung des Hausrechtes oder der Aufrechterhaltung des Hausfriedens. Eine derartige Attacke liege in keiner Weise im betrieblichen Interesse. Damit würden auch nicht die Interessen des Betriebes gefördert. Sie erfolgte aus Ärger über die persönlichen Beleidigungen und nicht auf die Beschwerde über Essen bzw. den Service. Der dabei erlittene Gesundheitsschaden sei nicht vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. DAV/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -