Mehr als Stichproben sind nicht drin

Ordnungsämter können die Einhaltung der 2G-Regeln nur bedingt kontrollieren

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 3 Min.

Als Reaktion auf die rasant ansteigenden Infektionszahlen sind schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Seit Montag dürfen in Berlin nach Einführung der 2G-Regel im Wesentlichen nur noch Geimpfte und Genesene Kneipen, Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Friseur- und Kosmetiksalons besuchen. Für die Umsetzung der Einlassbeschränkungen sind - wie bei der zuvor geltenden 3G-Regel auch - zunächst die Läden selbst verantwortlich und werden entsprechend von den Bezirken kontrolliert. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur sehen sich diese aber nicht in der Lage, flächendeckende Kontrollen durchzuführen.

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Für Pankow sagt die zuständige Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) zu »nd«, dass man mit 38 zur Verfügung stehenden Einsatzkräften nur anlassbezogen kontrollieren könne, etwa bei größeren Versammlungen oder aufgrund von Beschwerden der Anwohnenden. Außerdem gebe es aber noch Verbundeinsätze mit der Polizei und standardmäßige Kontrollen in bestimmten Zeitabständen. So sei der Ablauf seit Einführung der 3G-Regeln im August; flächendeckende Kontrollen könnten jedenfalls nicht stattfinden. »Wir wünschen uns natürlich mehr Personal, um auf die Infektionslage entsprechend reagieren zu können«, sagt Anders-Granitzki. Ihr Bezirk verzeichnet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 388,9 die zweithöchste in der Hauptstadt. Der Berliner Durchschnitt liegt aktuell bei 315,8.

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Die berlinweit höchste Inzidenz hat derzeit der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit einem Wert von 458,4. Dort verfüge der Allgemeine Ordnungsdienst aktuell über 30 Mitarbeiter*innen, die allesamt neben anderen Aufgaben für Corona-Kontrollen eingesetzt würden, so Bezirkssprecherin Sara Lühmann zu »nd«. In den kommenden Wochen werde das Ordnungsamt verstärkt abendliche Kontrollen durchführen. »Allerdings steht dafür nicht mehr Personal zur Verfügung als bislang für die Aufgaben des Ordnungsamtes insgesamt«, sagt Lühmann.

Während der gesamten Corona-Pandemie habe das Ordnungsamt den Schwerpunkt der Arbeit auf die Einhaltung der Infektionsschutzverordnung gelegt. Das nun eingeführte verpflichtende 2G-Modell vereinfache die Arbeit sogar ein wenig im Vergleich zur 3G-Regel mit 2G-Option, weil nun die Vorgaben für die Einrichtungen vereinheitlicht und so leichter überprüfbar seien, so die Bezirkssprecherin. Die Überwachung des Infektionsschutzes erfolge im Rahmen der »regulären Bestreifung« und gezielt auf Hinweise der Bevölkerung. Außerdem würden auch zukünftig Sondereinsätze in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen, sagt Lühmann.

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Auf Bundesebene wird derweil die Einführung einer 3G-Regel für die öffentlichen Verkehrsmittel ins Auge gefasst. Auch hier stellt sich die Frage, wie dies effizient kontrolliert werden kann, gerade im großstädtischen öffentlichen Nahverkehr mit hohem Fahrgästeaufkommen und kurzen Fahrtzeiten.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) äußern sich nicht dazu. »Diese Überlegungen und Pläne aus dem politischen Raum kommentieren wir zu diesem Zeitpunkt nicht, zumal wir ein öffentliches Unternehmen sind«, sagt Pressesprecher Jannes Schwentu zu »nd«. Er verweist aber auf den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, der am Montag mitteilte: »Wir werden die vorliegenden Vorschläge der Ampel-Koalitionäre zu einer möglichen 3G-Regel in Bussen und Bahnen intensiv prüfen und versuchen, eine unter den gegebenen Rahmenbedingungen umsetzbare Lösung zu erarbeiten.« Lückenlose Kontrollen in einem »offenen System mit täglich mehreren Millionen Fahrgästen« könnten aber nicht stattfinden.

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