Gorillas hat sich verkalkuliert

Warum sich die Beschäftigten bei Gorillas über das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts freuen können

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Da hat sich Kağan Sümer wohl juristisch etwas verkalkuliert. Schließlich ist der Gründer des Online-Lebensmittellieferdienstes Gorillas vors Berliner Arbeitsgericht gezogen, um die Gründung eines Betriebsrats in seinem Laden zu verhindern. Doch die Richter*innen urteilten nicht in seinem Sinne. Statt bei ihm können jetzt bei seinen Beschäftigten die Sektkorken knallen, und bei ihren vielen Mitstreiter*innen, die schon länger dagegen ankämpfen, dass Start-Ups wie Gorillas gewerkschafts- und mitbestimmungsfreie Zonen der verschärften Ausbeutung sind.

Auch wenn das Management formale Fehler anführt, die aus seiner Sicht angeblich vom Wahlvorstand gemacht worden sind, sind es ganz grundlegende Gründe, warum es einen Betriebsrat verhindern will. Denn ist erst einmal eine Interessenvertretung der Angestellten installiert, wird diese in vielen wichtigen Sachen ein Wörtchen mitsprechen können. So sind zum Beispiel Arbeitszeitfragen und Fragen des Gesundheitsschutzes mitbestimmungspflichtig. Auch wird sich das Management mit dem Betriebsrat auseinandersetzen müssen, wenn es das Unternehmen umstrukturieren will.

All das wird Gorillas-Gründer Sümer nicht schmecken. Denn das Gorillas nichts von Mitbestimmungs- und Angestelltenrechten hält, beweist das Unternehmen, dessen Geschäftsmodell auf der Faulheit seiner Kundschaft und der Verfügbarkeit billiger Arbeitskräfte beruht, schon länger. Gleichzeitig zeigt aber auch der Arbeitskampf der Beschäftigten, die zur Not auch wild streiken, dass Widerstand gegen solche menschenverachtenden Geschäftsmodelle möglich ist. Und das Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes belegt, dass man dabei auch darauf zählen kann, dass Gesetz auf seiner Seite zu haben. Denn oft genug sind es nicht die Angestellten, die Regeln brechen, sondern das Kapital, das schrankenlos Profit machen will.

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