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Betriebsrat bei Gorillas kommt

Erneut scheitert das Management des umstrittenen Lieferdienstes vor einem Berliner Gericht

  • Moritz Aschemeyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung versucht es das Management des Lieferdienstes Gorillas diesmal vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Damit soll eine seit Montag dieser Woche laufende Betriebsratswahl unterbunden werden. Bereits am vergangenen Mittwoch hatte das Arbeitsgericht Berlin einen solchen Antrag zurückgewiesen. Nun wurde auch die vor der nächsthöheren Instanz eingelegte Beschwerde abgelehnt. Die Betriebsratswahl bei dem umstrittenen Supermarkt-Lieferdienst kann fortgesetzt werden.

Dies hatte das Unternehmen versucht zu verhindern. Zunächst war innerhalb kurzer Zeit das operative Geschäft ausgegliedert worden. Wenige Tage vor dem Gerichtstermin wurde zudem ein Franchisemodell angekündigt, bei dem die einzelnen Lagerhäuser als eigenständige Betriebe fungieren sollten. Daher stellte das Management die Zuständigkeit des Wahlvorstands infrage und führte zudem Mängel im Wahlverfahren an. So soll etwa 70 Mitarbeiter*innen der Zutritt zur Wahl des Wahlvorstandes verweigert worden sein, da man sie fälschlicherweise als leitende Angestellte angesehen habe. Das Unternehmen monierte auch Fehler beim Aushängen der Wahlaufrufe.

Das Gericht unter Vorsitz der Richterin Claudia Nowak folgte dieser Argumentation nicht. Es bestätigte im Wesentlichen das Urteil der Vorinstanz. So zeige die unter Zuarbeit des Arbeitgebers entstandene Wähler*innenliste die Betriebsidee des Unternehmens. Es sei also davon auszugehen, dass der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl im Amt gewesen sei. Auch sei eine Betriebsauflösung nicht plausibel dargelegt worden. Für den Abbruch einer Wahl müssten vorsätzliche Verstöße vorliegen, so das Gericht. Eine zielgerichtete Manipulation konnte es im Falle des behaupteten Ausschlusses von der Bestellung des Wahlvorstandes bei einem Unternehmen mit damals 2000 Beschäftigten nicht erkennen. Fehlerhafte Aushänge sowie die jüngste Umstrukturierung seien kein Grund, die Betriebsratswahlen für nichtig zu erklären. Möglich sei in diesen Punkten jedoch eine nachträgliche Anfechtung der Wahl durch den Arbeitgeber.

»Ich freue mich, dass wir eine weitere Hürde genommen haben. Und ich bin wirklich froh, dass wir unsere Wahlen wie geplant durchführen können«, begrüßt Anna Hicks, die Wahlvorstandsvorsitzende, das Urteil gegenüber »nd«. »Ich hoffe, dass wir durch die Legitimität des zweimaligen Sieges noch mehr Leute zum Wählen motivieren können.« Die Betriebsratswahl findet noch diese Woche statt, für Samstag wird ein erstes Ergebnis erwartet. Hicks geht davon aus, dass es in der Zukunft zu weiteren Gerichtsverfahren kommt. »Uns bleibt keine Wahl als weiterzumachen, sonst enden wir ohne formelle Vertretung«, sagt sie dennoch. Mit der legalen Struktur des Betriebsrates im Rücken könne man die Probleme bei den Arbeitsbedingungen endlich angehen und Druck auf das Unternehmen ausüben, so Hicks. »Wir werden schließlich immer noch nicht korrekt bezahlt und haben immer noch keine angemessene Ausrüstung in den Lagern.«

»Wir freuen uns, dass wir gewonnen haben«, erklärt Martin Bechert, der Anwalt des Wahlvorstandes zu »nd«. Gegen die Entscheidung des Gerichts könne Gorillas nicht mehr vorgehen. Zwar mutmaßt der Arbeitsrechtler, dass das Unternehmen die Betriebsratswahl anfechten werde, dieser Vorgang werde sich aber vermutlich über längere Zeit hinziehen. Auch habe man wichtige Informationen für die weitere Auseinandersetzung um Betriebsräte bei Gorillas erhalten.

»Wir wissen nun besser über die Betriebsstruktur Bescheid, kennen die Namen der Manager und die Anzahl der Mitarbeiter.« Die »Dreistigkeit, innerhalb kurzer Zeit zwei Betriebsübergänge durchzuführen«, zeige zudem deutlich den Charakter von Union Busting und stehe darüber hinaus exemplarisch für die Praxis, über betriebliche Umstrukturierung Mitbestimmung zu torpedieren, erklärt der Anwalt.

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