Kein Urteil im Rigaer-94-Prozess

Richter bezweifelt Eigentümervollmacht und entsprechende Zulässigkeit der Klage

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 3 Min.

»Es gibt auf beiden Seiten viele Unbekannte«, sagt Richter Julian Metzger am Donnerstag vor dem Amtsgericht Kreuzberg zu Beginn der Verhandlung um eine Räumungsklage gegen Mieter*innen der Rigaer Straße 94. Das Verfahren konnte an diesem Morgen noch nicht abgeschlossen werden, denn zu viele Fragen sind noch offen. Unbekannt ist vor allem weiterhin, wer hinter Firma Lafone Investments Limited, der Eigentümerin des Hauses, steckt.

Die Klägerseite hingegen moniert, dass sie nicht wisse, wer in dem Haus wohnt. »Die Mieter*innen, um die es hier im Verfahren geht, wohnen im Vorderhaus und sind der Eigentümerin ausreichend bekannt«, sagt Verteidiger Henrik Solf. Die Klägerseite gibt eine vermeintliche Verbarrikadierung des Hauses als einen Kündigungsgrund an und fordert die Mieter*innen dazu auf, der Hausverwaltung einen Haustürschlüssel zu geben. Richter Metzger weist darauf hin, dass eine Verbarrikadierung nur ein Kündigungsgrund sei, wenn die Verantwortlichen festgestellt werden können, was auf die Mieter*innen aktuell nicht zutreffe.

Der vorwiegende Grund für die Kündigung sei aber ein Zahlungsrückstand, denn die Mieter*innen hätten seit 2015 die Miete nicht an die Eigentümerin gezahlt, so die Klage. »Das war ja kein böser Wille. Die Mieter*innen wussten schlicht nicht, an wen sie überweisen sollen und haben weiterhin an den alten Eigentümer gezahlt«, sagt Verteidiger Solf. Seit März dieses Jahres soll auf das richtige Konto eingezahlt worden sein. Es lasse sich nicht belegen, ob die entsprechenden Briefe mit den Mitteilungen tatsächlich an die Mieter*innen zugestellt wurden, so Anwalt Markus Bernau von der Eigentümerseite. Hier stünde also infrage, ob die Mieter*innen den Zahlungsversuch selbst verschuldet haben, stellt der Richter fest.

All diese Fragen können aber hinfällig sein, wenn nicht geklärt wird, ob die Vollmacht des Anwalts Bernau überhaupt ausreichend legitimiert ist, um die Eigentümerin juristisch zu vertreten. Der Richter bezweifelt das: »Bisher wurde die Vollmacht nicht anerkannt, bis auf eine Entscheidung des Kammergerichts und der Zivilverwaltung.« Diese berufen sich auf ein vorgelegtes Privatgutachten der Klägerseite, welches Metzger allerdings in diesem Fall nicht ausreicht, weil es sich nun um ein Hauptsache- und kein Eilverfahren handelt. Er fordert die Kläger dazu auf, eine notariell beglaubigte Urkunde über Existenz und Firmensitz der Lafone Investments Limited zu beauftragen, ansonsten müsse das Gericht selbst ein Gutachten in Auftrag geben, um zu entscheiden, ob es die Klage überhaupt zulasse oder nicht. Zweifelhaft sei, ob der angegebene Firmensitz mehr ist als nur ein Briefkasten, denn darüber hinaus sei bisher dort nichts gefunden worden, so Metzger. Kein Schild, kein Personal.

»Die Frage, die dahinter tobt, ist: Wer ist eigentlich diese Firma?«, sagt Henrik Solf im Anschluss an den Prozesstermin zu »nd«. Aus der Sicht der Verteidigung sei diese Frage auch mit einer Urkunde eines englischen Notars nicht ausreichend geklärt. Da die Firma anscheinend nur bestehe, um das eine Haus in der Rigaer 94 zu besitzen, sei es fragwürdig, ob ein Firmensitz in England dann juristisch überhaupt standhalten könne.

Bis Weihnachten haben beide Parteien nun Zeit, zur Beantwortung der offenen Fragen Stellung zu nehmen, dann werde am 13. Januar verkündet, wie es weitergeht. »Aus meiner Sicht ist noch alles offen«, sagt Verteidiger Solf zu »nd«. Zusätzlich zu diesem Prozess stehen die Verhandlungen von über einem Dutzend weiterer Verfahren gegen Bewohner*innen der Rigaer 94 in den nächsten Wochen und Monaten an.

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