Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

Vor allem für ungeimpfte Personen wird es bundesweit zu zahlreichen weiteren Einschränkungen kommen

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2G beim Einkaufen: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

2G in Kino, Theater, Restaurant: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).

Großveranstaltungen und Fußball: Flächendeckende »Geisterspiele« sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15 000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.

Restaurants: Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber »zeitlich befristete« Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

Bars, Clubs, Partys: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

Kontakte: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Böllerverbot zum Jahreswechsel: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf »publikumsträchtigen« Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.

Weiterhin gültig: Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios und beim Friseur 2G greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.

Maskenpflicht in Schulen: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: »In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.«

Impfungen: Jeder, der eine Erstimpfung und »fristgerecht« seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.

Spezielle Impfpflicht: Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.

Allgemeine Impfpflicht: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag »zeitnah« über das Thema entscheiden wolle.

Auslaufender Impfstatus: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status »geimpft« künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.

Krisenstab: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll.

Expertenstab: Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftler*innen eingerichtet. dpa/nd

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