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Zahlen & Fakten

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Keine Zulassung nötig für Schlafmittel mit Melatonin

Nur weil Kapseln Melatonin enthalten, sind sie nicht automatisch ein Arzneimittel. Kapseln, die 0,5 mg Melatonin enthalten und von denen täglich 2 Stück eingenommen werden sollen, bedürfen daher auch keiner Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie dürfen frei vertrieben werden, so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 28. Oktober 2021.

Nach Information der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind die Kapseln ein Nahrungsergänzungsmittel. Die Kapseln enthalten jeweils 50 mg Melissenextrakt sowie 0,5 mg Melatonin. Nach der Verzehrempfehlung sollen 2 Kapseln kurz vor dem Schlafengehen eingenommen werden.

Die Kapseln seien weder ein »Funktionsarzneimittel« noch ein »Präsentationsarzneimittel«, so die Richter. Für ein Funktionsarzneimittel sei es notwendig, dass das Produkt physiologische Funktionen habe, die über die Wirkungen von sonstigen Lebensmitteln hinausgehen. Auch ein Präsentationsarzneimittel erkannte das Gericht nicht. Die Kapseln würden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder präsentiert. DAV/nd

Neue Wissensplattform für Krebspatienten

Auf Krebspatienten und ihre Angehörigen stürzen viele Fragen ein, wenn eine solche Diagnose gestellt wird. Die neue innovative Wissensplattform http:// www.brustkrebs.de informiert umfassend über diese Krankheit. Eine Besonderheit der Website ist das interaktive Brustkrebsmodell. Patienten können ihr Krankheitsstadium visuell darstellen lassen und erhalten genaue Infos zu ihrem individuellen Fall - von der Diagnose über Therapie bis zur Nachsorge. Mit der Bookmarkung Funktion können alle Infos und Videos zusammengefasst gespeichert werden. dpa/nd

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