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Göring-Eckardt zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt
AfD-Kandidat für das Bundestagspräsidium wird vom Plenum erneut abgelehnt / Am Freitag Entscheidung über Infektionsschutzgesetz
Mit der Ernennung von Claudia Roth (Grüne) zur Staatsministerin für Kultur und Medien ist gleichzeitig ihr Platz im Bundestagspräsidium frei geworden. Diesen galt es nun neu zu besetzen: Am Donnerstag wählte der Bundestag Katrin Göring-Eckardt zu Roths Nachfolgerin. Göring-Eckardt, die bereits von 2005 bis 2013 Bundestagsvizepräsidentin war, erhielt 501 Ja-Stimmen. 140 Parlamentarier*innen stimmten gegen die langjährige Ko-Fraktionschefin der Grünen, die in dieser Legislaturperiode nicht mehr für dieses Amt kandidiert hatte. 48 Abgeordnete enthielten sich. Mit dem Abstimmungsergebnis übertraf Göring-Eckardt deutlich die nötige Stimmenmindestzahl von 369 Stimmen.
Deutlich unter dieser Grenze hingegen blieb die Zustimmung des Plenums zum AfD-Kandidaten für das Bundestagspräsidium. Michael Kaufmann erhielt 94 Ja-Stimmen (die AfD hat 82 Parlamentssitze), 572 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 21 enthielten sich. Kaufmann war bereits bei seinem ersten Anlauf in der konstituierenden Sitzung des Bundestags im Oktober gescheitert, konnte da aber noch ein besseres Ergebnis als am Donnerstag erzielen. Damals stimmen 118 Abgeordnete für und 553 gegen ihn. Zudem gab es 29 Enthaltungen und 27 ungültige Stimmen.
Damit setzt sich zunächst auch in dieser Legislaturperiode die Linie der anderen Fraktionen fort, die AfD-Kandidaten für den Vizepräsident*innenposten mehrheitlich abzulehnen. Laut Geschäftsordnung des Bundestages steht der AfD wie allen anderen Fraktionen zwar ein Stellvertreter*innenposten zu. Doch müssen die von den Fraktionen vorgeschlagenen Parlamentarier*innen eben auch von den Abgeordneten gewählt werden - und die können sich frei entscheiden.
In der konstituierenden Sitzung des Bundestags waren neben Roth, für die nun Göring-Eckardt nachrückt, für die SPD Aydan Özoğuz, für die Union Yvonne Magwas, für die Linke Petra Pau - seit 2006 im Amt ist sie die dienstälteste Vize - und für die FDP Wolfgang Kubicki ins Bundestagspräsidium gewählt worden. Bundestagspräsidentin ist die Sozialdemokratin Bärbel Bas. Hauptaufgabe der Mitglieder des Bundestagspräsidiums ist die Leitung der Bundestagssitzungen.
Zu hitzigen Debatten im Plenum könnte es da am Freitag kommen, wenn der Bundestag abschließend über die erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes berät. Der Gesetzentwurf der drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sieht unter anderem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.
Personen, die etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflege- und Altenheimen tätig sind, sollen demnach bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen müssen, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Neue Tätigkeitsverhältnisse sollen ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden können. Für den Fall, dass Betroffene keinen Nachweis vorlegen wollen, sollen die zuständigen Gesundheitsämter ihnen untersagen können, die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens zu betreten oder in einer solchen Einrichtung tätig zu sein.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Ausweitung des Kreises derjenigen, die impfen dürfen. Um die derzeitige Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen und einer Grundimmunisierung zu bewältigen, sollen künftig auch Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Impfungen gegen das Coronavirus durchführen können. Stimmt der Bundestag den Änderungen am Infektionsschutzgesetz zu - wovon auszugehen ist - befasst sich anschließend auch der Bundesrat mit dem Gesetz.
Ebenfalls abstimmen sollen die Parlamentarier*innen am Freitag über eine Verordnung der Bundesregierung zur Pandemie-Bekämpfung, die es den Bundesländern ermöglichen soll, die Anzahl von Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen.
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