Was ist neu ab Dezember?

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

  • Lesedauer: 3 Min.

Schnelleres Internet und kürzere Kündigung – Am 1. Dezember 2021 ist das modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKMoG) in Kraft getreten. Neue Regelungen sehen auch begrenzte Vertragslaufzeiten vor. Künftig gilt: Kunden müssen nur noch für die Internet-Geschwindigkeit zahlen, die sie auch tatsächlich bekommen. Enthalten im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist auch die Formulierung, dass »ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe« verfügbar sein muss. Weitere Einzelheiten im nd-ratgeber.

Soziales und Gesundheit: Rund um den früheren Rentenbezug – Wer in den vorzeitigen Ruhestand gehen will. Für einen frühzeitigen Start in den Ruhestand gibt es viele Gründe. Doch welche Möglichkeiten gibt es, vorzeitig in Rente zu gehen? Wer plant, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, dem ist zu empfehlen, sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren. Steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zur Verfügung, kann er dieses ebenfalls nutzen, um den Ruhestand vorzuziehen. Steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zur Verfügung, kann er dieses ebenfalls nutzen, um den Ruhestand vorzuziehen. Konkret heißt das: Er spart Arbeitsentgelt an. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Arbeit: Arbeitsrecht – Fragen & Antworten rund ums Fest. Weihnachten steht vor der Tür. Man hat den Kopf voll, was denn alles noch zu besorgen ist. Und wie sieht auf der Arbeit aus? Alle Jahre wieder stellen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund um die Tage um Weihnachten und Silvester die gleichen Fragen: An welchen Tagen muss ich arbeiten beziehungsweise welche Tage sind frei? Gibt es Feiertagszuschlag? Kann der Chef Urlaubssperren verhängen? Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld? Da können schon Unsicherheiten aufkommen, denn man möchte unbeschwert in diese Zeit gehen. Fragen & Antworten im nd-ratgeber.

Wohnen: Gestörte und ungestörte Freuden – Wenn Gastronomie und Wohnen aufeinandertreffen. So gerne die meisten Menschen gelegentlich ein Lokal aufsuchen, so sehr hält sich die Begeisterung in Grenzen, wenn sich solches in der eigenen Wohnanlage oder in unmittelbarer Nähe davon befindet. Dann sind gewisse Störungen an der Tagesordnung. Streitigkeiten vor Gericht sind häufig nicht zu vermeiden. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat entsprechende Fälle gesammelt. Ausführlich im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Adventslichter und Rücksichtnahme – Wie Wohnungseigentümer Streit vorbeugen. In der Adventszeit dekorieren viele gerne ihren Balkon mit Lichterketten. Dabei müssen Wohnungseigentümer einige Punkte beachten, Balkone sind Gemeinschaftseigentum. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin und informiert, in welchen Fällen ein Beschluss der WEG notwendig ist. Vorherige Absprachen sind sinnvoll, denn sie beugen Konflikten vor. Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung ist ratsam, denn sie kann Regelungen zur Balkonnutzung enthalten. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Die sogenannte Sprinterklausel – Steuervorteile, wenn eine zusätzliche Abfindung gezahlt wird. Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sogenannten »Sprinterklausel« gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Ein kurzer Überblick im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Neues Gesetz fürs Pfändungsschutzkonto – Seit 1. Dezember besserer Schutz für Schuldner. Ohne Konto kann keine Miete bezahlt werden. Und auch bei der Arbeitssuche sind »Kontolose« gehandicapt. Ein spezielles Girokonto soll Abhilfe schaffen. Mehr weiß unser Finanzexperte dazu im nd-Ratgeber?

Verbraucherschutz: Autobahnmaut – Änderungen in Polen in Kraft. Auf den polnischen Autobahnstrecken, die vom Staat betrieben werden, gibt es ab Anfang Dezember keine Mautstationen mehr, weil das Zahlungssystem digitalisiert wird. Die Autobahnmaut kann dann nur digital entrichtet werden: über die App e-TOLL oder ein E-Ticket. Wer schwarz fährt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von etwa 110 Euro rechnen. Was bei Fahrten im Nachbarland künftig zu beachten ist, steht im nd-Ratgeber.

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Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

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