Weiterhin wie zu Hause telefonieren

Roaminggebühren

  • Lesedauer: 2 Min.

Ob Urlaub in Griechenland oder eine Geschäftsreise nach Rumänien: Die hohen Handykosten waren seit jeher ein Ärgernis. Nun sollen Verbraucher in der EU weitere zehn Jahre vom Wegfall der Roaming-Gebühren profitieren. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich Anfang Dezember 2021 darauf, die populären Regeln über Juni 2022 hinaus zu verlängern.

Seit dem 15. Juni 2017 entfallen die sogenannten Roaming-Gebühren in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Seitdem können Verbraucher auf Reisen mit ihrem Handy zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause. Ein Foto im Familien-Chat vom Strand in Italien senden oder ein Anruf aus Paris bei Freunden in der Heimat birgt keine Mehrkosten. Umfragen zufolge ist die EU-Regelung bei den Bürgern sehr beliebt. Eigentlich wäre diese positive Regelung aber Mitte des kommenden Jahres ausgelaufen. Nun schlug die EU-Kommission vor, sie zu verlängern.

Die jetzige Einigung sieht zudem Änderungen der bestehenden Regeln vor. So soll Verbraucherinnen und Verbrauchern im Ausland wann immer möglich die gleiche Qualität der Dienste zur Verfügung stehen. Absichtliches Herunterdrosseln soll somit der Vergangenheit angehören. Zudem sollen die Preise, die Netzbetreiber sich gegenseitig für das Roaming in Rechnung stellen, weiter deutlich gesenkt werden. Auch der Notruf soll kostenlos kontaktiert werden können.

Der Europäischen Verbraucherverband Beuc beklagt jedoch, dass die Einigung die Kosten für Anrufe aus der Heimat ins EU-Ausland außen vor lasse. Diese seien in der EU zwar mittlerweile gedeckelt, aber im Vergleich zu Inlandstarifen immer noch exorbitant hoch. Bei Anrufen ins EU-Ausland werden maximal 19 Cent pro Minute fällig. Eine SMS kostet maximal 6 Cent. Die EU-Kommission will nun prüfen, ob eine weitere Begrenzung der Kosten notwendig ist.

Das alles muss aber noch vom Rat der EU-Staaten sowie vom Europaparlament formal bestätigt werden. dpa/nd

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