Was Beratung bei Verbraucherzentralen kostet
Debatte um unterschiedliche Vergütungsmodelle spitzt sich zu
Verbraucherschützer verlagern die Beratung von Angesicht zu Angesicht in den digitalen Raum. Das schmeckt nicht jedem, aber die Corona-Krise erfordert neue Antworten. »Deshalb erweitert die Verbraucherzentrale Sachsen das Portfolio ab sofort um persönliche Videoberatung«, so der Vorstand Andreas Eichhorst. Ende November starteten die Sachsen ihre persönliche Videoberatung. Hinter solchen Angeboten schlummert ein alter Konflikt in der Finanzszene: Provision oder Honorar? Die Debatte um Vergütungsmodelle spitzt sich in Hinblick auf die neue Ampel-Regierung zu.
Vergütungsdebatte im Gange
Provision oder Honorar. Beratung oder Vermittlung: Politik, Verbraucherschutz und Vermittlerverbände debattieren, wie Finanzberatung vergütet werden sollte und ob sich durch die Art der Vergütung die Qualität der Beratung steigern lässt. Viele Finanzprodukte sind »frontgeladen« - sie sind so strukturiert, dass sie aktiv »an der Verkaufsfront« verkauft werden, um in erster Linie eine Vermittlungsprovision zu kassieren. Häufig sind in diese Produkte die Ausgabeaufschläge oder eben Provisionen schon eingerechnet. Verbraucherschützer haben sich daher immer wieder für ein Provisionsverbot eingesetzt. Für Beratungen müssten Kunden dann ein Honorar zahlen.
Mit der gesetzlichen Regulierung der Honorarberatung hatte die Bundesregierung 2013 eine langjährige Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aufgegriffen. Allerdings greife das Gesetz deutlich zu kurz, kritisiert der Bundesverband. Tatsächlich hat die Honorarberatung kaum an Boden gewonnen. Hoffnungen der Verbraucherschützer ruhen nun auf der Ampel-Koalition, die über ein Provisionsverbot für Finanzprodukte diskutiert hat. Im Koalitionsvertrag taucht diese Forderung allerdings nicht auf.
Beratung kontra Interessenkonflikt
Üblicherweise findet Beratung in einer Sparkasse oder beim Versicherungsmakler gegen eine Provision statt. Doch die Provisionsberatung unterliegt einem Interessenkonflikt, lautet die Feststellung in einer KPMG-Studie, über die der Fachinformationsdienst »Versicherungsbote« berichtet. Existieren mehrere Produkte mit unterschiedlich hohen Provisionen, besteht ein Anreiz, einem Kunden jenes Produkt zu empfehlen, welches die höheren Zuwendungen bietet.
»Dem steht allerdings auch das Interesse an langfristiger Kundenbindung entgegen«, merkt der »Versicherungsbote« an. Systematische Mängel in der Anlageberatung und daraus folgende Häufung von Falschberatung wären schließlich mit Reputationsverlusten, Abbruch der Kundenbeziehung oder Schwierigkeiten bei der Neukundengewinnung verbunden.
Interessenkonflikte sollten in der Honorar-Anlageberatung ausgeschlossen sein, so die Befürworter einer gesetzlichen Regelung. Der Grund: Beratungsleistungen sind ausschließlich vom Kunden zu zahlen. Doch ist damit die Honorar-Anlageberatung nicht frei von Interessenkonflikten. Die Konflikte seien nur anders gelagert, so die KPMG-Studie. Sie müssten differenziert nach Form der Vergütung betrachtet werden.
Drei Vergütungsformen
In Deutschland seien drei verschiedene Vergütungsformen der Honorar-Anlageberatung üblich: Pauschalhonorar, stundenbasiertes Honorar und Gebühr in Abhängigkeit zum beratenen Vermögen.
Richtet sich das Beratungshonorar prozentual nach dem beratenen Vermögen, besteht das Interesse des Beraters vor allem darin, Kunden mit möglichst hohen Vermögen zu akquirieren.
Bei pauschaler oder stundenbasierter Vergütung entsteht ein Interesse des Beraters an häufiger Beratung. Das könne beispielsweise zur Empfehlung besonders komplexer und deshalb beratungsintensiver Produkte führen. Bei stundenbasierter Vergütung kommt noch das Interesse des Beraters an einer langen Beratungsdauer hinzu.
Grundsätzlich gelten solche Bedenken auch für Verbraucherschützer. Waren früher der Service mehr oder weniger kostenlos, führte die Sparpolitik des Bundes und der Länder in den 1980er Jahren dazu, dass die bundesweiten Verbraucherzentralen vermehrt eigene finanzielle Mittel akquirieren mussten. Demzufolge wurde seither die Honorarberatung ausgebaut.
Die derzeit von den Verbrauchern bevorzugten Berater sind Banken, Sparkassen und Versicherungsvermittler. Lediglich 2 Prozent nutzen den Service einer Verbraucherzentrale, lautet das Ergebnis einer Umfrage, die das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung durchführte, welches dem Finanzvertrieb DVAG nahesteht. Verbraucherzentralen stehen im Wettbewerb zu Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern, zumindest, was die Beratung betrifft, heißt es in der KPMG-Studie weiter.
Preise der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentralen bieten kostenpflichtige Beratung zu allen Rechtsfragen, zur Altersvorsorge, zu Versicherungen und zum Vermögensaufbau an. Die Preise dafür sind unterschiedlich: Für eine persönliche Beratung schwanken sie zwischen 30 und 127 Euro pro Stunde. Eine telefonische Beratung kostet zwischen 30 und 120 Euro und für die Bearbeitung von Mail-Anfragen können zwischen 15 und 160 Euro fällig werden. Näheres finden Sie auf der jeweiligen Internetseite der Verbraucherzentrale in ihrer Nähe.
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