Für Garagenkosten kein Steuerabzug
steuerrecht
Auf ein dementsprechendes Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof Az. VIII R 29/20) verweist die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.
Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen nutzen, mit dem er auch nach Hause fuhr. Wie in solchen Fällen üblich, musste er sich den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Pkw anrechnen lassen. Doch da hatte der Immobilienbesitzer eine Idee: Er versuchte, diesen geldwerten Vorteil anteilig um die auf seine Garage entfallenden Gebäudekosten zu mindern.
Die Finanzrichter stellten fest, dass nur Aufwendungen des Arbeitnehmers/Steuerzahlers geltend gemacht werden könnten, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig seien, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Dazu zähle das Parken in der eigenen Garage normalerweise nicht. LBS/nd
Erbschaftssteuer ist auch fürs Eigenheim zu zahlen
Die Befreiung von der Erbschaftssteuer entfällt, wenn die selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft wird.
Ein Ehepaar wohnte im eigenen Haus. Jedem Partner gehörte eine Hälfte der Immobilie. Als der Ehemann 2017 starb, erbte die Ehefrau dessen Hausanteil. Die Witwe verkaufte das Einfamilienhaus 2018 und zog in eine Eigentumswohnung. Daraufhin änderte das Finanzamt den Erbschaftssteuerbescheid und verlangte nachträglich Erbschaftssteuer für die geerbte Haushälfte. Dagegen wehrte sich die Frau. Sie habe das Eigenheim nicht mehr selbst nutzen können, weil sie unter Depressionen litt. Auch ihr Arzt habe zu einem Umzug geraten.
Für ein Eigenheim fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn es der Erbe weiterhin selbst bewohnt. Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft, entfällt die Steuerbefreiung, urteilte das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 420/20 Erb). Beim Verkauf entfalle die Steuerbefreiung nur dann nicht, wenn dafür zwingende Gründe vorlägen. Das treffe laut Gesetz nur zu, wenn es dem Erben absolut unmöglich sei (etwa bei Pflegebedürftigkeit), im Eigenheim selbstständig einen Haushalt zu führen. Im rechtlichen Sinne stellen Depressionen keinen »zwingenden Grund« dar, urteilte das Gericht. OnlineUrteile.de
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