Mehr Warnungen an Zigarettenautomaten

Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei

  • Marek Majewsky
  • Lesedauer: 3 Min.

Wer im Supermarkt in Zukunft Zigaretten kauft, muss damit rechnen, bereits auf dem Automaten eine Warnungen wie ein Schockbild von verfaulten Zähnen zu sehen. Denn der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-370/20) hat nunmehr präzisiert, wie die Pflicht für diese Warnhinweise konkret umgesetzt werden muss.

Was technisch klingt, kann Auswirkungen für viele Supermärkte haben: Wie aus dem am 9. Dezember 2021 bekanntgegebenen Urteil hervorgeht, müssen die Warnungen bereits auf den Auswahltasten von Automaten zu sehen sein, wenn »Umrisse, Proportionen, Farben und Markenlogo« mit einer Packung Zigaretten assoziiert werden können

Hintergrund des aktuellen Urteils des EuGH ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe um Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. Die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hatte dagegen geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchener Supermärkten Zigaretten über entsprechende Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Die Auswahltasten waren laut Bundesgerichtshof »hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet«.

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in München war die Initiative bislang unterlegen. Das OLG sah keinen Verstoß gegen das Verdeckungsverbot der Warnhinweise, weil die gesamte Verpackung verdeckt würde. Das Verdeckungsverbot besagt, dass die Warnungen vollständig sichtbar sein müssen, also nicht durch Aufkleber, Hüllen oder sonstige Gegenstände verdeckt werden dürfen. Nach Ansicht der Richter werden die Zigarettenschachteln noch nicht in den Verkehr gebracht, wenn sie im Verkaufsautomaten vorrätig gehalten werden.

Wie der EuGH aber nun klarstellt, muss eine Warnung auch dann zu sehen sein, wenn der Kunde oder die Kundin die Zigaretten nicht automatisch kauft, sobald er oder sie auf die Auswahltaste drückt. Eine Möglichkeit, die Automaten frei von Warnungen zu halten, könnte noch darin bestehen, die Tasten umzugestalten. Wenn der Knopf lediglich mit dem Markennamen beschriftet ist, könnte eine Warnung vor den Gefahren des Rauchens nicht notwendig sein.

Über den konkreten Fall aus München muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Initiative Pro Rauchfrei äußerte sich in einer Stellungnahme erfreut über das Urteil. Man wolle letztlich erreichen, »dass Tabakwaren nur noch in lizenzierten Fachgeschäften mit Zutritt nur für Erwachsene verkauft werden dürfen«, so die Initiative. Dass Warnhinweise bei der Präsentation von Zigaretten und anderen Tabakwaren sichtbar sein müssten, werde als erster Schritt in diese Richtung gesehen.

Dass es jedoch noch deutlich strikter geht, zeigt Neuseeland. Es will zu einem rauchfreien Land werden und den Verkauf von Zigaretten an zukünftige Generationen verbieten. Jugendliche, die jünger als 14 Jahre sind, können in Neuseeland niemals mehr legal Tabakprodukte kaufen. Das neue Gesetz soll voraussichtlich ab Ende kommenden Jahres gelten, berichtete die Zeitung »New Zealand Herald«. dpa/nd

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