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»Die Familien müssen von Anfang an einbezogen werden«
Barbara John, die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer, über Erwartungen an das Dokumentationszentrum und die Rolle der Hinterbliebenen
Seit zehn Jahren gibt es den Vorschlag, ein NSU-Dokumentationszentrum zu errichten. Nun gibt es Unterstützung vom Bund. Was müsste ein solches Zentrum leisten?
Barbara John (CDU) wurde im Januar 2012 zur Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen der Neonazizelle NSU ernannt. Bekannt wurde die 84-Jährige als Ausländerbeauftragte des Berliner Senats. Über das geplante NSU-Dokumentationszentrum sprach mit ihr Hendrik Lasch.
Ich würde zunächst gern betonen, was es nicht sein sollte, nämlich ein Universalort für die Aufarbeitung von Rassismus in Deutschland in Vergangenheit und Gegenwart. Da sähe ich die Gefahr einer thematischen Zersplitterung und Ablenkung vom eigentlichen Geschehen. Wichtig wäre, das damalige politische Klima im Blick zu haben, beispielsweise die Täter-Opfer-Umkehr, die Nichtwahrnehmung der schleichenden Entwicklung zu den Taten. Es sollte gefragt werden, ob das Ausdruck eines spezifisch deutschen Rassismus war oder ob es überall hätte passieren können.
Steht die Rückschau im Mittelpunkt?
Es sollte ein lebendiger Ort entstehen, der in die Zukunft weist, der aber bündelt, was es bisher gibt. Seit der Enttarnung des NSU hat sich ja viel getan. Es gibt Gedenkorte, es gibt Straßen und Plätze, die nach den Opfern benannt sind, eine kaum mehr zu übersehende Fülle an Büchern und Filmen, Gerichtsprotokolle, die Akten von 16 Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern, wissenschaftliche Arbeiten, künstlerischen Interventionen. Diese Fülle, über die kaum noch jemand einen Überblick hat, soll zusammengeführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das wäre wichtig, um weiter forschen zu können. Eine weitere juristische Bearbeitung wird es ja wahrscheinlich nicht mehr geben. Es ist wichtig zu zeigen, wie Deutschland auf diese im Nachkriegseuropa einmalige Mord- und Attentatsserie reagiert hat und damit umgegangen ist. Insofern kommt das Zentrum zum richtigen Zeitpunkt.
Welche Art Leben sollte dort stattfinden?
Das Zentrum sollte ein Ort des Studierens und des Lernens sein, ich denke sogar: ein verpflichtender Lernort zum Beispiel für Sicherheitsbehörden von Polizei über Verfassungsschutz bis zu Staatsanwaltschaften. Es kann zudem ein Diskursort für Schüler, Studierende und Künstler sein, ein Begegnungs- und Veranstaltungsort, an dem auch Diskurse zur Situation des Einwanderungslandes Deutschland im Rahmen der EU gut aufgehoben wären. Es müsste ein Ort sein, an dem sich viel bewegt und der besucht wird, nicht zuletzt von denen, die von diesen Verbrechen betroffen waren. Natürlich wird ein solches Dokumentationszentrum auch ein Experiment sein. Es gab ja nicht nur solcherlei Taten zuvor nicht. Es gibt auch bisher kein Vorbild für den Umgang damit. Es wird insofern ein einmaliger Ort mit einer wünschenswert starken Ausstrahlungskraft.
Welche Rolle sollen die Familien und Hinterbliebenen der Opfer spielen?
Es ist vollkommen klar, dass die Familien von Anfang an einbezogen werden müssen, dass es gemeinsame Treffen gibt und man mit ihnen bespricht, wie ihre Rolle und ihre Beteiligung aussehen können. Dazu würde ich gern einladen, allerdings erst, wenn es konkretere Vorstellungen, inklusive Alternativen, gibt zu Orten, Inhalten, Strukturen und den materiellen Möglichkeiten. Auf keinen Fall darf man für die Familien einen Status als »geborenen Zeitzeugen« festschreiben und erwarten, dass sie bei Diskussionen und anderen Veranstaltungen ständig auftreten. Sie leben ja ihr Leben, haben ihren Alltag und wollen nicht in einem »Opferstillstand« verharren. Bisher ist, wenn es etwa um Gedenkorte ging, manchmal über ihre Köpfe hinweg entschieden worden. Das geht gar nicht. Generell ist mein Eindruck: Für die Hinterbliebenen und die Kölner Opfer ist es wichtig, dass die kollektive Erinnerung an die Taten und der Umgang damit eine Zäsur in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bedeutet, die nicht nach dem Prozess abgehakt werden darf.
Besteht die Gefahr, sie zu überfordern?
Alles, worüber wir hier reden, ist Folge einer Mordserie mit zehn Getöteten und Dutzenden Verletzten. Zu allererst waren und sind es die Familien, die darunter leiden, auch weil staatliche Behörden sich als unfähig erwiesen, sie zu schützen. Man darf sie nur so weit einbeziehen, wie sie es wirklich wünschen. Es gilt, ihnen die Handlungsspielräume zu öffnen, die sie brauchen und wollen. Im weiteren Sinne gilt das auch für migrantische Gemeinschaften generell. Ein Beispiel: Ich habe mit den Familien der NSU-Opfer ein Buch geschrieben: »Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen«. Wir boten Lesungen an und waren erstaunt über die geringe Resonanz. Es stellte sich heraus: Das Thema macht die Menschen so betroffen, dass sie es nicht vertiefen wollten. Die Erkenntnis, dass sie nur deshalb verfolgt und getötet werden, weil sie als Ausländer gelten, ist schwer auszuhalten. Ihr Gefühl war: Wir verlieren den Boden unter den Füßen. Davor wollten sie sich schützen. Das verstehe ich vollkommen. Und das gilt es stets im Blick zu behalten.
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