- Politik
- Namibia, Herero und Nama
Ein Abkommen, das spaltet
Für eine wirkliche Aussöhnung mit Namibia muss die neue Bundesregierung mehr tun, finden Jephta Nguherimo und Henning Melber.
Es ist gut acht Monate her, dass das sogenannte Versöhnungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia vorgestellt wurde. Nach über fünf Jahren Verhandlungen sollte es vertraglich einen Schlussstrich unter das 2015 erfolgte Eingeständnis ziehen, das Kaiserreich habe in der Kolonie »Deutsch-Südwestafrika« Anfang des 20. Jahrhunderts einen Völkermord begangen. Doch Versöhnung geht anders. Die in deutscher Übersetzung vom Außenminister an die Bundestagsparteien übermittelte gemeinsame Erklärung hat den vollmundigen Untertitel: »Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft«. Nichts könnte realitätsferner sein. Die Kontroversen um dieses Abkommen haben in Namibia die ethnischen Animositäten zwischen den Bevölkerungsgruppen vertieft. Auch wurden die ohnehin bestehenden Ressentiments gegen die einstige deutsche Kolonialmacht und deren Nachfahren im Lande verstärkt.
Immerhin räumt der Text die Vernichtung eines erheblichen Teils der Ovaherero und Nama, sowie der Damara und San »durch die Maßnahmen des deutschen Staats« zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein. Die repräsentativen Vertretungen der Nachfahren dieser Gruppen waren an den Verhandlungen aber gar nicht beteiligt. Deutschland bittet diese zwar »um Entschuldigung und verneigt sich vor ihnen«. Doch in kolonialistisch-paternalistischer Manier wird dekretiert: »Die Regierung und die Bevölkerung Namibias nehmen Deutschlands Entschuldigung an und sind überzeugt, dass sie den Weg für dauerhaftes beiderseitiges Verständnis und für die Festigung der besonderen Beziehungen zwischen den beiden Nationen ... ebnet. Hierdurch wird dieses schmerzliche Kapitel der Vergangenheit abgeschlossen.« Weit gefehlt!
Noch steht die, für Juli 2021 geplante, Ratifizierung der Erklärung durch die Außenminister*innen beider Länder aus. Zwar war die Regierung Namibias, die seit der Unabhängigkeit 1990 von der ehemaligen Befreiungsbewegung Swapo gebildet wird, um die Akzeptanz des ausgehandelten Kompromisses bemüht. Doch selbst der stellvertretende Staatspräsident und die Ministerpräsidentin räumten ein, dass es ein enttäuschendes Ergebnis sei. Insbesondere die vereinbarten materiellen Kompensationsleistungen von mickrigen 1,1 Milliarden Euro verteilt über 30 Jahre Laufzeit (in etwa derselbe Betrag, der in den 30 Jahren seit der Unabhängigkeit für entwicklungspolitische Maßnahmen aufgewendet wurde) sorgten für Verstimmung. Auch die Vermeidung des Begriffs Reparationen sowie die Zurückweisung rechtlicher Verbindlichkeiten für den eingestandenen Völkermord verstärkten den Eindruck, dass dies keinesfalls eine »auf gleicher Augenhöhe« getroffene Vereinbarung ist.
Die parlamentarischen Debatten in Namibia im vergangenen Herbst stellten den offizielle Vertragsabschluss in Frage. Die Oppositionsparteien zeigten sich in einem bislang ungekannten Ausmaß in der entschiedenen Ablehnung einig. Ihrem Protest verliehen Demonstrationen vor dem Parlament nachhaltige Wirkung. Angesichts des vehementen Widerstands ruderte die Swapo zurück. Anstatt die Erklärung mit der absoluten Mehrheit ihrer Abgeordneten durchzuwinken, kündigte die Regierung an, mit der deutschen Seite nachzuverhandeln.
Doch diese (in Form der alten Bundesregierung) bekräftigte, dass es keine weiteren Verhandlungen geben werde. Der deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz (CDU) schrieb in einem Meinungsartikel: »Einen Anspruch auf Versöhnung gibt es nicht.« Der ehemalige Außenminister Heiko Maas (SPD) stellte fest: »Gelebte Versöhnung kann nicht dekretiert werden.« Da haben beide wohl recht. Das setzt zumindest aktuell kolonialen Verhältnissen eine Grenze. Die neue Bundesregierung bezeichnet im Koalitionsvertrag die Aussöhnung mit Namibia als »unverzichtbare Aufgabe«. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia könne der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein. Bis dieser Prozess von den Betroffenen akzeptiert wird, gilt es noch viele Hausaufgaben zu erledigen.
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