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Paragraf 219a: Information, nicht Werbung
Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist ein kleiner Schritt im Kampf um mehr Selbstbestimmung der Frauen, meint Linda Peikert. Mehr nicht
Der Paragraf 219a wird oft als ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche dargestellt. Aber stimmt das? Wird befürchtet, dass eine Schwangere an einer Plakatwerbung für Abtreibungen vorbeiläuft und sich dann denkt: »Hach, das brauche ich auch«? Was für ein Blödsinn! Aber der Paragraf 219a greift noch weiter: Nicht nur die offensive Werbung, auch Informationen zu dem Eingriff auf der Homepage von Ärzt*innen stehen bisher unter Strafe. Beschreibungen wie »medikamentös und narkosefrei« können als Werbung gelten. Die Ärztin Alicia Baier wurde 2021 sogar für ein Interview wegen »Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft« angezeigt. Ein Informationsverbot im Zeitalter des Informationsüberschusses.
Der umstrittene Paragraf galt bereits während der Nazidiktatur. Heute berufen sich christliche Fundamentalisten wie Klaus Günter Annen, der Betreiber der Website »Babycaust«, oder Abtreibungsgegner wie Yannic Hendricks darauf, um praktizierende Ärzt*innen einzuschüchtern. Sie durchforsten Homepages von gynäkologischen Praxen und zeigen Mediziner*innen wegen Verstößen gegen Paragraf 219a an. Der Staat hat also den Nährboden für den Kampf gegen Abtreibungen geschaffen. Immer weniger Ärzt*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche an, haben Bedenken, von den Abtreibungsgegner*innen bedroht zu werden. Die Anfahrt zu einer Praxis, die Abbrüche durchführt, ist deshalb für manche Betroffene sehr lang. Statt auf seriöse Informationen stoßen ungewollt Schwangere immer wieder auf die Seiten der sogenannten Lebensschützer, wo Abtreibung mit Mord gleichgesetzt und überemotionalisiert wird.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Doch mit all dem soll nun Schluss sein. Schon kurz nach den Koalitionsverhandlungen ging die Nachricht viral: Paragraf 219a soll unter der Ampel-Regierung abgeschafft werden. Am Montag hat nun der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Referentenentwurf eingereicht. Ein Grund zur Freude und ein Erfolg der feministischen Bewegungen. Es soll nun nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn Ärzt*innen öffentlich über den medizinischen Vorgang von Abtreibungen informieren. Personen, die schwanger werden können, wird nun zugemutet, dass sie mit Information zum Schwangerschaftsabbruch umgehen können, ohne sie als Werbung zu verstehen und sich dazu verleiten lassen. Ach wie progressiv sind doch die 2020er Jahre.
Der Schwangerschaftsabbruch an sich bleibt allerdings nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert. Paragraf 218 besagt: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Um nicht kriminalisiert zu werden, müssen die Betroffenen zu einer Pflichtberatung. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen werden laut des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes dazu angehalten, dass das Gespräch »dem Schutz des ungeborenen Lebens« dient. Außerdem müssen im Anschluss drei Tage Bedenkzeit eingehalten werden. Bei welcher anderen, höchst persönlichen Entscheidung wird man genötigt, mit einer fremden Person darüber zu sprechen und kriegt vom Staat anschließend eine Bedenkzeit auferlegt?
Das ist für die Betroffenen entmündigend. Und wer in seiner Entscheidungsfindung von Außenstehenden hinterfragt wird, der zweifelt auch später eher, ob es die richtige Entscheidung war. Das kann psychische Belastungen zur Folge haben. Und dabei geht es doch auch anders. Ein Blick zurück zeigt es: In der DDR durften Frauen ab 1972 innerhalb der ersten zwölf Wochen selbstbestimmt über einen Abbruch entscheiden. Verhütungsmittel wurden kostenlos ausgegeben. Fünfzig Jahre später wird im wiedervereinten Deutschland lediglich das öffentliche Informationsverbot gekippt.
Die Ampel-Koalition plant außerdem, Schwangerschaftsabbrüche in die Ausbildung von Ärzt*innen zu integrieren und den Eingriff als Teil der Grundversorgung einzustufen und ihn somit kostenfrei zu machen. Das sind kleine Schritte. Man traut den Frauen im wiedervereinten Deutschland wie es aussieht auch weiterhin nicht zu, selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden.
Linda Peikert ist Mitglied des Social-Media-Ressorts des »nd«.
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