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Keine Lobby für die Parität
Jana Frielinghaus zur Reaktion aus Karlsruhe auf eine Beschwerde
Bei Linkspartei und Grünen wird es seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert: das Paritätsprinzip, nach dem auf Listenplätze zu Landtags- und Bundestagswahlen immer abwechselnd Frauen und Männer gewählt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch festgestellt, dass ein solches Verfahren eben nicht allen Parteien gleichermaßen zuzumuten sei. Es hat eine Beschwerde aus Thüringen gegen die von der AfD erwirkte Entscheidung des Verfassungsgerichts des Freistaates gegen eine solche Regelung auf Landesebene nicht zur Entscheidung angenommen. Die rot-grün-rote Regierung in Erfurt hatte ein sogenanntes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht, das dadurch endgültig gekippt wurde.
Der Richterspruch ist ein weiterer Rückschlag für eine Repräsentanz von Frauen in der Politik, die ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Bisher liegt der Frauenanteil im Thüringer Parlament bei nur 31 Prozent, in vielen anderen Landtagen noch darunter. Natürlich gibt es Argumente für die Karlsruher Entscheidung. Doch etliche Verfassungsrechtlerinnen glauben, dass Paritätsgesetze doch grundgesetzkonform sein können. Konservative, Rechte und Liberale dürfen sich nun in ihrer Haltung bestätigt fühlen, alles beim Alten zu lassen: keine Quoten, keine Förderung der Teilhabe von Frauen.
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