- Brandenburg
- Geheimdienst
40 Treffer beim Extremistencheck
Verfassungsschutz wirkte 2021 bei 6384 Überprüfungen von Wachschützern und anderem Personal mit
Als es in den Herbstferien am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld zu langen Schlangen bei der Abfertigung kam und am 5. November jemand auf der Damentoilette des Terminals rauchte, die Brandmeldeanlage Alarm schlug und das Gebäude geräumt werden musste - da zeigten sich Personalengpässe. Nach Angaben von Flughafenchefin Aletta von Massenbach sind die nicht so schnell zu beseitigen gewesen. Man müsse zunächst Leute anheuern und anlernen. Dann sind da noch die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen. Die können sich hinziehen.
Brandenburgs Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr an zahlreichen Überprüfungen mitgewirkt. Insgesamt seien 6384 davon durchgeführt worden, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Im Jahr zuvor waren es 9436. Gibt es bei einer Abfrage der Datenbanken des Geheimdienstes einen Treffer, dann gilt der Mitarbeiter als nicht zuverlässig und die Tätigkeit werde in der Regel untersagt, heißt es. Allerdings wird dem Innenministerium nicht zurückgemeldet, was geschieht, nachdem der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse übermittelt hat. Darum liegen dazu keine Zahlen vor.
Der Verfassungstreuecheck ruft Erinnerungen an den bundesrepublikanischen Radikalenerlass von 1972 wach. Dieser richtete sich vornehmlich gegen Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und des Sozialistischen Studentenbundes SDS, deren Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden sollten. Bis 1985 wurden 3,5 Millionen Personen überprüft. 1250 vorwiegend als »linksextrem« eingestufte Lehrer und Hochschuldozenten wurden nicht eingestellt, etwa 260 Mitarbeiter wurden entlassen.
Rechtliche Grundlagen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen finden sich im Luftsicherheitsgesetz, im Atom- und Sprengstoffgesetz sowie in der Gewerbeordnung. Im Jahr 2021 entfielen in Brandenburg 3666 Überprüfungen auf den Luftverkehr, 139 auf das Atomgesetz, 771 auf das Sprengstoffgesetz und 1808 auf die Gewerbeordnung für die Wachschutzbranche.
Im Jahr 2020 hatte es in Brandenburg 5675 Zuverlässigkeitsüberprüfungen für den Luftverkehr, 59 mit Bezug auf das Atom- und 480 mit Bezug auf das Sprengstoffgesetz gegeben sowie 3222 für das Bewachungsgewerbe.
Die Prüfungen erfolgen jeweils zu Beginn einer Beschäftigung und werden dann in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Der Verfassungsschutz rechnet 2860 Brandenburger dem Personenpotenzial der rechtsextremen Szene und 640 dem der »linksextremen« Szene zu. af
Auf nd-Nachfrage gab das Innenressort an, dass es im vergangenen Jahr 40 Treffer gegeben habe. Demnach entfielen zehn Treffer auf den Luftverkehr, einer auf die Überprüfungen auf Grundlage des Sprengstoffgesetzes und 29 Treffer gab es beim Bewachungsgewerbe. Hauptursache eines Treffers seien erfahrungsgemäß im weit überwiegenden Maße Erkenntnisse zu Rechtsextremisten oder Reichsbürgern, erläuterte Ministeriumssprecher Andreas Carl.
»Extremisten haben nichts in Berufen verloren, in denen mit Sprengstoffen oder gar nuklearen Materialien hantiert wird«, erklärte Innenminister Michael Stübgen (CDU). »Ebenso gehören Extremisten nicht als Mitarbeiter in den Sicherheitsbereich von Flughäfen oder als Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünfte.« Um dem vorzubeugen, gebe es die Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
Ein Fall aus der Praxis: Anfang 2017 gab es einen Termin in der L+K Luft und Klima GmbH in Herzfelde (Märkisch-Oderland). Für diese Firma arbeitete der syrische Flüchtling Bashar Saleh. Er lebte zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre in Deutschland und musste noch einige Kurse besuchen, damit ihm sein in der Heimat erlernter Beruf des Kältemonteurs in Europa anerkannt wird. Da die Firma auch Aufträge in Berliner Polizeidienststellen und im Flughafen Schönefeld erledigte, benötigte sie Monteure mit bescheinigter Zuverlässigkeit. Bei Saleh sei das der Fall, während die deutschen Kollegen nicht alle durch die Überprüfung kamen, erzählte sein Betriebsleiter Sven Holst. »Vielleicht mal bei der falschen Demonstration mitgelaufen«, kommentierte er das. Die betreffenden Kollegen konnte er nicht auf Baustellen einsetzen, bei denen die Zuverlässigkeit bescheinigt sein muss.
Innenminister Stübgen bezeichnete den Verfassungsschutz am Dienstag als »Sicherheitsdienstleister«, der bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen »einen wichtigen Beitrag zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung« leiste. Er nutzte die Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, dass mit der geplanten Einführung eines Verfassungstreuechecks im öffentlichen Dienst vergleichbare Überprüfungen vor einer Einstellung zum Standard werden sollen. Der entsprechende Gesetzentwurf werde »aktuell finalisiert«, sagte Stübgen.
»Wir sichern viele Berufsgruppen gegen Extremisten ab, das muss in Zukunft auch für den öffentlichen Dienst gelten. Wer den Staat zum Feind erklärt, darf nicht in den Staatsdienst übernommen werden«, verlangte der CDU-Politiker. »Extremisten können großen Schaden anrichten, wenn sie im öffentlichen Dienst Fuß fassen.« Deshalb sei es richtig, wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt gegen Extremisten im Staatsdienst vorgehen wolle. Noch besser sei es aber, »wenn Extremisten gar nicht erst eingestellt werden«, meinte Stübgen.
Wenn jemand bei Naziaufmärschen mitläuft, als Musiker bei Rechtsrockkonzerten spielt oder Mitglied einer verfassungsfeindlichen rechten Partei ist, dann dürfte er als Lehrer oder Polizist ungeeignet sein. Der Landtagsabgeordnete Andreas Büttner (Linke) zeigte im Sommer 2021 Verständnis für das Anliegen des Ministers. Immerhin gab es zuvor Berichte über Polizeischüler, die antisemitische Witze rissen, oder einen Lehrer, der Tätowierungen trug, wie man sie so nur aus der Naziszene kennt. Mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz würde das Land sein Ziel jedoch nicht erreichen, meinte Büttner seinerzeit. Schließlich würden sich Erkenntnisse des Geheimdienstes nicht gerichtlich überprüfen lassen, weil der Verfassungsschutz seine Quellen nicht offenlege. Die Linke hatte beim Parlamentarischen Beratungsdienst ein Gutachten zu dem Vorhaben des Innenministers bestellt. Daraus ging hervor, dass ein solcher Check rechtlich zulässig sein dürfte - jedoch mit Einschränkungen.
Bedenken wegen des Datenschutzes und ob der Check den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt, hatten zuvor die Grünen und die Gewerkschaft der Polizei geäußert. So hatte die Abgeordnete Marie Schäffer (Grüne) gesagt: »Wir legen in der Diskussion um einen Verfassungstreuecheck größten Wert auf eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsabwägung. Ein solcher Grundrechtseingriff müsste in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme stehen.« Ob das der Fall sei, könne nur anhand eines schlüssigen Gesamtkonzepts bewertet werden. Einer pauschalen Überprüfung aller Beamten stünden die Grünen sehr kritisch gegenüber.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.