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- Hate Speech und Renate Künast
Nur ein Anfang
Das Urteil zu Hassrede im Internet muss ein Weckruf für Politik und Justiz sein, meint Daniel Lücking
Der Erfolg, den die Grünen-Politikerin Renate Künast im Kampf gegen Hassrede im Netz vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt hat, ist zu begrüßen. Das Urteil unterstreicht, dass es keine Bagatelle ist, wenn Hassredner*innen im Netz andere Menschen beschimpfen, und herabsetzen. Längst ist klar, dass es bei diesen Beschimpfungen nicht bleibt, sondern dadurch die Hemmschwelle für weitere Taten wie Körperverletzung oder die Verfolgung bis in den privaten Bereich gesenkt werden. Wer im Internet attackiert wird, erfährt immer wieder auch im realen Leben die Auswirkungen – ob Drohanrufe, unerwünschter Besuch an der Wohnungstür oder gezielte Falschbestellungen bei Lieferdiensten.
Das Urteil zeigt aber auch, wie problematisch die Justiz in den vorhergehenden Instanzen entschieden hat. Wenn Richter*innen, wie im Fall des Berliner Kammergerichts, den Opfern von verbaler Gewalt eine Mitschuld unterstellen, indem sie argumentieren, die angegriffene Person habe durch ihre Äußerungen »Widerstand provoziert«, ist das eine klassische Täter-Opfer-Umkehr.
Die Karlsruher Entscheidung muss jetzt vor allem zum Weckruf werden, Hassrede konsequent zu bekämpfen. Die Identifizierung von Hassreder*innen gestaltet sich weiterhin schwierig und Strafanzeigen verlaufen mitunter im Sande, wenn die aufnehmenden Polizeidienststellen keine Ermittlungsansätze sehen oder die Dimension und möglichen Folgen der Bedrohungen nicht ernst nehmen.
Viele Initiativen unterstützen mittlerweise die Betroffenen von Hassrede dabei, ihre Fälle juristisch für Schwerpunktstaatsanwaltschaften aufzubereiten, und helfen Opfern bei der Bewältigung der psychischen Folgen. Das zeigt: Die Zivilgesellschaft handelt längst. Doch leider ringen Justiz und Strafverfolgungsbehörden oft noch um das Verständnis des Grundproblems.
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