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Patientenrechte sind noch immer ein zahnloser Tiger

Ein neues Gutachten kritisiert ungleiche Voraussetzungen bei Behandlungsfehlern

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 4 Min.

Wenn man für eine Operation unter das sprichwörtliche Messer kommt, ist man so verletzlich wie in kaum einer anderen Lebenssituation. Und auch die meist hohen Einkommen von Ärzten und Ärztinnen hierzulande schützen die Patienten nicht vor möglichen Behandlungsfehlern. Hinzu kommt, dass die betroffenen Menschen oft gar nicht wissen, dass sie Opfer einer falschen oder fehlerhaften Behandlung geworden sind. Denn die beiden Parteien im Behandlungsvertrag - Patienten auf der einen, Ärzte auf der anderen Seite - sind sehr ungleich aufgestellt. Das ist auch Ausgangspunkt eines am Dienstag vom Sozialverband Deutschland (SoVD) vorgestellten Gutachtens anlässlich des nunmehr eine knappe Dekade bestehenden Patientenrechtegesetzes.

»Es gibt natürlich eine starke Informations- und Wissensasymmetrie im Behandlungsvertrag«, sagte der Medizinrechtler Thomas Gutmann, der das Gutachten im Auftrag des SoVD erstellt hat, am Dienstag auf der dazu abgehaltenen Pressekonferenz in Berlin. Hinzu komme, dass die Patienten während der Behandlung sediert seien und so große Schwierigkeiten hätten, kontrollieren zu können, was mit ihnen geschieht. Dennoch liegt die Beweislast für mögliche Behandlungsfehler beim Patienten und ist zudem strengen juristischen Maßstäben unterworfen. Daher ist die erste von insgesamt 14 Forderungen, die Gutmann in seinem Gutachten erhebt, die Einführung eines geringeren Beweismaßes für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretenem Schaden. Dazu führte der Jurist aus: »Wir fordern, dass der Gesetzgeber auch für den Behandlungsvertrag das allgemeine Vertragsrecht wiederherstellt. Bisher wird das Arzthaftungsrecht als ein Deliktrecht behandelt, was juristisch überhaupt nicht zu einem Behandlungsvertrag passt.«

Darüber hinaus fordert das Gutachten, dass Ärzte und Ärztinnen verpflichtend und ohne vorherige Nachfrage der Patienten diese über Behandlungsfehler informieren. Außerdem seien eine schriftliche Bestätigung der Vollständigkeit bereitgestellter Unterlagen sowie wirkungsvolle Sanktionen bei Verstößen gegen diese Informationspflichten vonnöten.

In einem zweiten Forderungskomplex nimmt das Gutachten auch die Kranken- und Pflegekassen in die Pflicht. Diese müssten die Versicherten dabei unterstützen, aus Behandlungsfehlern entstandene Schadenersatzansprüche zu verfolgen. »Zuerst einmal aber bedarf es der Pflicht der Kassen, bei offensichtlichen Anhaltspunkten für Behandlungsfehler die betroffenen gesetzlich Versicherten zu informieren«, so Gutmann.

Bei all diesen Punkten entpuppe sich das bisherige Patientenrechtegesetz als zahnloser Tiger, unterstützte SoVD-Präsident Adolf Bauer die Kritik des Gutachtens ausdrücklich. Er machte sich vor allem für eine Ausweitung des Einflusses von Patienten und Patientenvertretungen auf die Gesetzgebung stark sowie für die entsprechenden Verfahren. Auch wenn dieser Einfluss noch zu schwach sei, habe sich die bisherige Mitwirkung bewährt, so Bauer.

Konkret seien erweiterte Verfahrensrechte der in den Gremien des Gesundheitswesens beteiligten Organisationen für die Interessen der Patienten und Patientinnen sowie chronisch kranker, pflegebedürftiger und behinderter Menschen nötig. Auch fehlten zusätzliche Unterstützungsstrukturen, zum Beispiel personelle und finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben.

Die tatsächliche Zahl von Behandlungsfehlern ist laut SoVD unbekannt. 2020 habe es 4100 dokumentierte Fälle mit vermuteten Fehlern gegeben - die Dunkelziffer liege jedoch weit höher, sagte Bauer. »Um Licht ins Dunkel zu bringen, braucht es ein unabhängiges zentrales Meldesystem«, forderte der SoVD-Präsident. Und es müsse eine Meldepflicht für schwerwiegende Schäden geben sowie für sogenannte »Never Events«. Als solche bezeichnet man beispielsweise Fälle von Dekubitus, also chronische Wunden, die vor allem bei bettlägerigen Patienten auftreten und auf Pflegefehler zurückgehen; vergessenes OP-Besteck im Körper oder wenn falsche Körperteile operiert wurden.

Gutachter Gutmann verwies darauf, dass die Ampel-Koalition bereits erste, wenn auch unkonkrete Schritte für mehr Patientenrechte eingeleitet habe. Es brauche aber dringend eine von der Regierung initiierte bundesweite Kampagne, um die Menschen breit für das Thema zu sensibilisieren. Bisher sei der Gesetzgeber an wichtigen Stellen beim Thema Patientenrechte auf halbem Weg stehen geblieben.

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