Böhmermann hat sich verrechnet

Das Bundesverfassungsgericht beendet eine sinnlose Staatsaffäre

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 2 Min.

In der jüngsten Vergangenheit fiel der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann immer mal wieder mit antirussischen Tweets auf. Als ob der selbsternannte »Polizistensohn« bei allem beißenden Spott, den er zuweilen auskübelt, am Ende immer weiß, wo er politisch zu stehen hat. Mit seiner 2016 vorgetragenen und vom Niveau her unterirdischen »Schmähkritik« gegen den Präsidenten des deutschen Nato-Partners Türkei, Recep Tayyip Erdogan, hatte er sich dagegen verrechnet. Der Geschmähte drehte am Rad und stellte Strafanzeige - und die Kanzlerin knickte vor Erdogan ein. Wie in vorauseilendem Gehorsam nannte sie das Gedicht »bewusst verletzend« und gab der Strafverfolgung Böhmermanns statt.

Nun ist klar: Dem Satiriker bleibt es weiter untersagt, bestimmte Passagen seiner »Schmähkritik« vorzutragen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Beschwerde gegen das Verbot ohne weitere Begründung ab. Um den Inhalt des tatsächlich mit allerlei rassistischen Klischees gespickten Gedichts ist das nicht schade. Viel trauriger ist, dass so ein Pipi-Kacka-Kram damals allen Ernstes Regierungen, Botschafter*innen, Gerichte und sämtliche Medien strapazierte. Wenn man etwas verbieten wollte, was jemanden verletzen könnte, müsste man ganz woanders anfangen.

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