Gegen Sparkasse in Berlin und Barnim

Klageregister

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Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz steht im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister. Betroffene können ihre Ansprüche anmelden oder prüfen, ob ihr Fall für die Musterklage geeignet ist. Die Beteiligung an der Klage sei möglich, »ohne Kosten und Risiken zu tragen«, so der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller. Der vzbv hatte die Klage eingereicht.

Der Bundesgerichtshof hatte im April des vergangenen Jahres entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Konditionen für Konten nicht ohne Zustimmung der Kunden verändern dürfen. Unklar blieb aber, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können.

Viele Institute, darunter die Berliner Sparkasse, argumentieren, dass eine Erstattung nur für drei Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Verbraucherschützer halten das für zu kurz. Am 10. Januar 2022 war bereits das Klageregister für die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn eröffnet worden.

Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt. Sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen.

Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht.

Im Fall der Sparkasse Barnim hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) diese Klage vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erhoben und will so Prämiensparer zu richtigen Zinsberechnungen verhelfen.

Prämiensparer, die sich der Musterklage anschließen und ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim sichern möchten, können sich ebenfalls ab sofort beim Bundesamt für Justiz im Klageregister anmelden. Nach Ansicht der Verbraucherzen-trale Brandenburg hat die Sparkasse Barnim ihren Kunden die Zinsen für die Langzeitverträge »Prämiensparen flexibel« über Jahre hinweg falsch berechnet. AFP/VZB/nd

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