Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt?

arbeitsrecht

  • Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-Gmbh
  • Lesedauer: 1 Min.

Was ein krankgeschriebener Arbeitnehmer tun darf, hängt von der Art seiner Erkrankung ab. Wichtig ist, alles zu vermeiden, was die Genesung verhindert oder verzögert. Alles, was die Genesung beschleunigt oder ihr zumindest nicht entgegensteht, ist jedoch erlaubt.

Bei einer starken Erkältung beispielsweise ist der Besuch eines Schwimmbads nicht gesundheitsfördernd. Ein Spaziergang an der frischen Luft hingegen kann zur Genesung beitragen. Auch der Gang zur Apotheke oder zum Supermarkt ist erlaubt.

Hat der Arzt allerdings strenge Bettruhe verordnet, ist der Patient verpflichtet, sich daran zu halten. Wer dennoch zum Beispiel einen Ausflug unternimmt, muss mindestens mit einer Abmahnung rechnen, wenn der Vorgesetzte davon erfährt.

Für eine Urlaubsreise gilt: Trägt sie zur Genesung bei - etwa ein Wellness-Aufenthalt bei einem Erschöpfungszustand - ist sie erlaubt. Dies sollten Arbeitnehmer jedoch unbedingt vorab mit einem Arzt abklären.

Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es auch sinnvoll, den Arbeitgeber über die Reise zu informieren und die Situation zu erklären. Ist die Erkrankung nur vorgetäuscht, um in Urlaub fahren zu können, riskieren Arbeitnehmer die fristlose Kündigung.

Für eine Corona-Erkrankung gelten diese Regelungen nicht. Betroffene müssen sich hier unbedingt an die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Quarantäne halten. ERGO/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -