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- Urteil zur AfD
Der Verfassungsschutz ist kein Frühwarnsystem
Robert D. Meyer über das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes zum »Verdachtsfall« AfD
Auch wenn Tino Chrupalla in seiner Reaktion auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts den Überraschten mimte, dürfte die Entscheidung die AfD nicht unvorbereitet getroffen haben. Seit Monaten fährt die Partei eine Doppelstrategie: Erwartbar ist, dass sie alle rechtlichen Optionen ausschöpft, um vielleicht doch noch wie durch ein juristisches Wunder einer Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu entgehen.
Anderseits bereiten führende AfD-Kader die Anhängerschaft der Partei längst darauf vor, dass der Inlandsgeheimdienst künftig auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln genauer hinsieht. Die passende Erzählung ist längst gesponnen: Man inszeniert sich als Opfer einer Kampagne des politischen Gegners, der jedes Mittel gegen die AfD einsetze. In entsprechende Andeutungen erging sich im Prozess auch Bundeschef Chrupalla.
Überrumpelt sein dürfte die AfD vom Richterspruch auch deshalb nicht, weil Wissenschaftler*innen seit Jahren erklären, wie rassistisch, migrations- und demokratiefeindlich die Partei auftritt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz brauchte dagegen bis Anfang 2021, um festzustellen, was Expert*innen längst analysiert hatten. Die Bezeichnung als Frühwarnsystem vor Verfassungsfeinden hat der Inlandsgeheimdienst nicht verdient.
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