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  • Aktionsplan gegen Rechtsradikale

Innenministerin will Rechtsradikale entwaffnen

Nancy Faeser präsentiert einen Aktionsplan, der präventive und repressive Maßnahmen umfasst

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat einen Plan zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vorgestellt, der insgesamt zehn Punkte umfasst. »Wir wollen mit Prävention und Härte gegen diese größte extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland vorgehen«, sagte die SPD-Politikerin bei der Vorstellung ihres Vorhabens am Dienstag in Berlin. Die Innenministerin verfolgt das Ziel, rechtsradikale Netzwerke zu zerschlagen. Sicherheitsbehörden sollten dabei Finanzströme aufklären und austrocknen. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, will diesbezüglich unter anderem mit den Steuerbehörden zusammenarbeiten. Wichtige Einnahmequellen der Rechten sind Festivals, Kampfsportveranstaltungen und der Vertrieb von Kleidung.

Der Geheimdienstchef sprach von insgesamt etwa 13 300 gewaltorientierten Rechtsextremisten hierzulande. Aktuell verfügten rund 1500 von ihnen über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese Zahl soll deutlich verringert werden. Faeser kündigte ein neues Forum an. Hier sollen sich Verfassungsschutz, Waffenbehörden und Polizei »unter geeigneter Einbeziehung der Verwaltungsgerichte« austauschen. Sie sollen den Entzug von Waffenscheinen erleichtern.

Teil des Plans ist auch, »Verfassungsfeinde« leichter aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. »Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen«, erklärte Faeser. Sie schlägt deswegen eine Änderung des Bundesdisziplinargesetzes vor. Demnach soll für Bundesbehörden, die Rechtsextremisten in ihren Reihen haben, eine Koordinierungsstelle mit Beratungsmöglichkeiten beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingerichtet werden.

Faeser setzt auch auf Prävention. So müssen aus ihrer Sicht mehr Beratungsangebote geschaffen werden, um etwa Menschen zu unterstützen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine Radikalisierung aufgrund von Verschwörungstheorien vermuten. Das Beratungsangebot soll in Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteuren entstehen.

Faeser will außerdem auf die verstärkte Bedrohung von Kommunalpolitikern durch Rechtsradikale reagieren. Binnen eines Jahres soll eine »Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger« Vorschläge für einen verbesserten Schutz von Betroffenen erarbeiten. Dieser Allianz werden neben Vertretern der Länder auch kommunale Spitzenverbände und Kommunalpolitiker angehören.

Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die Mühlen zuweilen langsam mahlen. So wird es noch etwas dauern, bis manche Maßnahmen umgesetzt worden sind und die Frage beantwortet werden kann, wie erfolgreich der Aktionsplan überhaupt ist.

Die Linke-Innenpolitikerin Martina Renner äußerte sich diesbezüglich optimistisch. »Ich begrüße den mutigen Schritt der Innenministerin, mit dem Aktionsplan den Versuch zu unternehmen, mit der Tradition des Wegschauens zu brechen und die Tür zu öffnen für eine neue Sicherheitspolitik, die insbesondere die Gefahren rechter Akteurinnen und Akteure für die innere Sicherheit in Deutschland in den Blick nimmt«, teilte Renner mit. Sie mahnte aber an, dass »die angekündigten Maßnahmen auch schnell und konsequent umgesetzt werden«. Ein erfolgreicher Kampf gegen neonazistische Strukturen setze weiter voraus, dass der Inlandsgeheimdienst nicht mehr aktiv die Strafverfolgung gewalttätiger Neonazis verhindert und die Polizeibehörden personell in die Lage versetzt werden, Neonazis effektiv zu verfolgen.

Allerdings werden einige Akteure aus der rechten Szene weiterhin unantastbar bleiben. Denn dort werden noch immer V-Leute eingesetzt, wie Faeser und Haldenwang bestätigten. Diese Praxis des Verfassungsschutzes war in die Kritik geraten, weil im Umfeld der NSU-Terroristen zahlreiche V-Leute eingesetzt worden waren, aber der Geheimdienst behauptete, jahrelang nichts von der Existenz der Gruppe erfahren zu haben. Haldenwang wies nun darauf hin, dass es »hohe Anforderungen« gebe, wer als V-Person eingesetzt werden darf. »Es werden keine Straftäter und keine Person mit psychischen Auffälligkeiten ausgewählt«, sagte Haldenwang. »Unter diesen Bedingungen halte ich den Einsatz von V-Leuten für vertretbar.«

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