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Kündigungen und Preiserhöhungen der Energieanbieter
Fragen & Antworten: Was können Verbraucher dagegen tun?
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erhöhten viele Energieversorger die monatlichen Abschlagszahlungen um bis zu 100 Prozent und mehr oder teilten Preiserhöhungen mit, obwohl im Vertrag eine Preisgarantie vereinbart war. Einige Energieversorger kündigten sogar den Liefervertrag oder versendeten Kündigungsbestätigungen, obwohl die Verbraucher keine Kündigung gewünscht haben. Auskunft gibt Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der VZB.
Welche Rechte haben Verbraucher*innen bei Preiserhöhungen?
Wenn der Anbieter die Preise erhöht, haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Suche nach einem neuen Anbieter, der gut und günstig ist, gestaltet sich allerdings derzeit nicht einfach. Wir empfehlen Verbrauchern zu recherchieren, ob es ein besseres Angebot gibt, bevor sie ihren alten Vertrag kündigen.
Was können Verbraucher tun, wenn der Anbieter kündigt?
Niemand in Deutschland muss ohne Strom und Gas auskommen. Wenn der gewählte Energieanbieter nicht mehr liefert, wird man automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. Verbraucher haben in dieser »Ersatzversorgung« keine Kündigungsfrist und können sich dementsprechend direkt um einen neuen Versorger kümmern. Falls man aufgrund der aktuellen Lage keinen besseren Versorger findet, wird man weiterhin vom Grundversorger beliefert. Allerdings Vorsicht: Man muss die Kosten im Blick behalten, denn die Grundversorgung ist in der Regel teuer. Daher ist es ratsam, zügig neue Angebote einzuholen und diese zu vergleichen, um schnell von der teuren Ersatzversorgung wegzukommen.
Haben Verbraucher Ansprüche gegen Anbieter, die nicht mehr liefern?
Hält ein Anbieter seine vertragliche Verpflichtung nicht ein, indem er die Belieferung einstellt und auch nicht wirksam kündigt, kann das zu einem Schadenersatzanspruch führen. Dann spricht man von einer Vertragspflichtverletzung, die zu einem Schaden führen kann. Der Schaden kann beispielsweise die Differenz zwischen dem alten Preis, der in der Regel niedriger war, und dem neuen Preis betragen. Den Verbrauchern, die Schadenersatzforderungen gegenüber ihrem (ehemaligen) Energieversorger stellen wollen, ist zu empfehlen, sich vorab von einer bundesweiten Verbraucherzentrale beraten zu lassen.
Noch ein Hinweis: Neben einem möglichen Anbieterwechsel ist es ratsam, den eigenen Energieverbrauch zu senken. Durch einfache Maßnahmen wie das Herunterdrehen der Heizung, den Einbau eines Sparduschkopfes oder die Nutzung des Eco-Programms bei Spül- und Waschmaschine lässt sich Geld sparen. VZB/ndDie Verbraucherzentrale Brandenburg bietet zum Thema Steigerung der Energiepreise eine ausführliche telefonische und persönliche Rechtsberatung an nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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