Ein weiterer Sieg für die Kadterschmiede

Nach wie vor ist unklar, ob der Anwalt der Klägerin bevollmächtigt ist - und ob diese eigentlich existiert

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 5 Min.

Schnell, aber offenbar gut gelaunt verlassen zwei Vertreter*innen des Vereins Kadterschmiede am Montagmorgen den Gerichtssaal des Berliner Kriminalgerichts in Moabit. Die Klage der Eigentümerfirma der Rigaer Straße 94 gegen den Verein, der die linksautonome Kneipe »Kadterschmiede« in einem Seitenflügel des Hausprojekts »Rigaer94« in Friedrichshain betreibt, wurde von der 59. Zivilkammer des Landgerichts soeben als unzulässig abgewiesen. Der Grund: Der Anwalt der Klägerin, Markus Bernau, konnte keine wirksame Prozessvollmacht nachweisen.

Richterin Sabine Bünning begründete die Entscheidung damit, dass die Klägerin, die englische Briefkastenfirma Lafone Investment Limited, seit dem Brexit als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln sei. Als solche habe sie nicht die erforderliche Prozessvollmacht erteilt. »Die Zulässigkeit der Klage hat gefehlt«, erklärt Zivilgerichtssprecher Thomas Heymann.

Deswegen habe die Klägerin den Rechtsstreit in erster Instanz verloren und über die eigentliche Klage sei mit dem Urteil gar nicht entschieden worden. Die Lafone Investment Limited wollte gegen die Betreiber*innen der »Kadterschmiede« einen Räumungstitel und eine Nutzungsentschädigung erwirken, da für die Kneipe seit Jahren keine Miete gezahlt worden sei. Aufgrund der nicht nachgewiesenen Rechtsfähigkeit ist die Firma damit bereits in vorherigen Prozessen gescheitert.

»Unserer Auffassung nach haben wir die Bevollmächtigung mehr als ausreichend nachgewiesen«, sagt Markus Bernau, der angebliche Anwalt der Lafone Investment Limited. Es sei »ein zähes Ringen mit der Berliner Justiz«, findet er und kündigt an, in Berufung zu gehen. Das ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe an die Verfahrensbeteiligten möglich. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Beim vorherigen Prozesstermin Anfang Februar hatte das Berliner Landgericht beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen: Die Hauseigentümerin solle auf die Räumung und die rückwirkenden Mietforderungen verzichten und der Verein Kadterschmiede ab März 650 Euro Miete im Monat zahlen. Die Kneipenbetreiber*innen lehnten den Vorschlag jedoch ab, da der Eigentümer Räumungsklagen gegen mehr als ein Dutzend Bewohner*innen der teilbesetzten »R94« führe.

Ob das jetzige Urteil Folgen für diese Räumungsklagen hat, ist bislang unklar. Zunächst soll ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht klären, ob die Eigentümergesellschaft des Gebäudes überhaupt existiert.

Bei einem Urteil im vergangenen Jahr, mit dem eine Brandschutzbegehung samt beispiellosem Polizeieinsatz in dem Gebäude in der Rigaer Straße durchgesetzt wurde, war die Prozessvollmacht der Anwälte weder vom Kammer- noch vom Verwaltungsgericht beanstandet worden. Laut Gerichtssprecher Thomas Heymann habe das damit zu tun, dass es sich damals um ein Eilverfahren gehandelt habe, in dem nicht derselbe Maßstab angelegt werden musste wie im jetzigen Verfahren.

Das Urteil zeige, »dass die Rechtslage eben nicht so klar ist wie oftmals behauptet«, sagt Vasili Franco zu »nd«. Er ist innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Grünen hatten sich im Fall der Brandschutzprüfung für eine Begehung durch das Bezirksamt ausgesprochen, »um eine Eskalation der Situation zu vermeiden. Die brennenden Straßenbarrikaden, die es im Rahmen der Begehung durch Vertreter des vermeintlichen Eigentümers gab, wären so vermeidbar gewesen«, so Franco.

Er hält eine Lösung für wünschenswert, »die rechtssichere und angemessene Mietverhältnisse in der ›Rigaer94‹ ermöglicht.« Dazu brauche es aber »die ernsthafte Bereitschaft von beiden Seiten«.

Unabhängig davon hält Franco es für »nicht hinnehmbar, dass Eigentumsverhältnisse bewusst durch Briefkastenfirmen verschleiert werden«, wie es bei der »R94« durch die Lafone Investment Limited geschieht. Daher brauche die Hauptstadt ein Mieten- und Wohnungskataster, »um die Eigentümer*innenstrukturen auf dem Immobilienmarkt transparent zu machen«, fordert Franco.

Dem schließt sich auch der Innenexperte der Linksfraktion, Niklas Schrader, an. Der Fall »Kadterschmiede« »verdeutlicht die Dringlichkeit von Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Wer sich als Eigentümer aufspielt, sollte auch die Karten auf den Tisch legen«, sagt er zu »nd« - auch mit Blick auf die durch eine britische Stiftung mit Subunternehmern verschleierte Eigentümerschaft der 2020 geräumten Neuköllner Kneipe »Syndikat«. Für ein solches Wohnungskataster müsse sich die rot-grün-rote Koalition allerdings auf Bundesebene einsetzen. Das jetzige Urteil findet Schrader »begrüßenswert«.

Noch besser wäre es, wenn die Rechtsfähigkeit der Eigentümerin der »R94« »mal abschließend bewertet« würde, nachdem verschiedene Gerichte darüber bereits unterschiedliche Urteile gefällt haben. Dann wäre es vielleicht auch möglich, dass die Brandschutzbegehung im vergangenen Jahr rückwirkend als rechtswidrig eingestuft werden könnte, gibt Schrader zu bedenken.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Norbert Cioma, nannte die aktuelle Entscheidung des Landesgerichts am Montag »folgerichtig und zu akzeptieren«. Sollte die Klägerseite jedoch irgendwann einen Eigentumsnachweis vorlegen können, stehe die Polizei »zur Gefahrenabwehr« zur Verfügung - das sei »anders als die vielen Angriffe rund um die prestigeträchtige ›R94‹ auf unsere Kollegen aber rein hypothetischer Natur«, so Cioma weiter.

Niklas Schrader findet, prinzipiell müsse gegen Rechtsverstöße vorgegangen werden, »aber nicht gegen eine Wohngemeinschaft als Ganze«. In der »R94« lebten viele Menschen legal mit regulären Mietverträgen. Für die Zukunft des Hausprojekts fordert der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion: »Es muss als Freiraum erhalten bleiben.«

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