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  • Ukraine-Flüchtlinge in Berlin

Giffey will Klarheit, die zu Gerechtigkeit führt

Senat beschließt verbindliche Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Berliner Senat wird nur noch in eng definierten Ausnahmefällen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine über die bundesweite Verteilquote nach Königsteiner Schlüssel aufnehmen. Einerseits, wenn sie selbst eine Unterkunft für mindestens ein halbes Jahr nachweisen können. Andererseits, ohne diesen Nachweis, wenn sie in Berlin Lebenspartner oder Familie haben, von Enkeln über Geschwister bis hin zu Großeltern. Das gilt ebenso für Menschen, die über einen Ausbildungs-, Arbeits- oder Studienplatz in Berlin verfügen sowie für Schwangere und Frauen, die erst kürzlich entbunden haben.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) begründet das auf der Pressekonferenz nach der dienstäglichen Senatssitzung mit den bereits enormen Zahlen an aufgenommenen Menschen aus der Ukraine in der Hauptstadt. Von den bundesweit bisher gestellten 67 000 Anträgen auf Aufenthaltstitel entfallen auf Berlin laut Giffey 20 000. Da für Familien nur ein Antrag gestellt wird, gehe es dabei um 35 000 Menschen. Bei den bezirklichen Sozialämtern seien 32 410 Anträge auf Unterstützung gestellt worden. Man wisse derzeit nicht, wie groß die Überschneidung zwischen den beiden Gruppen sei, überschlägig rechnet Giffey mit 50 000 bis 60 000 Menschen aus der Ukraine, die in der Hauptstadt sind. »Berlin leistet derzeit mehr als alle anderen Bundesländer zusammen«, so die Regierende.

Laut dem Königsteiner Schlüssel müsste Berlin fünf Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine aufnehmen. Die Bundespolizei hat bisher an den Grenzen rund 306 000 gezählt, 180 000 sind in den Ankunfts- und Verteilzentren in Berlin und Brandenburg registriert worden. »Das ist eine Größenordnung, in der man die Belastung spürt«, sagt Franziska Giffey. Bei den verbindlichen Regelungen gehe es darum, »Klarheit zu schaffen auch gegenüber den Flüchtlingsinitiativen«.

»Wer auf das Potenzial einer bundesweiten Verteilung verzichtet, nimmt in Kauf, dass ein niedrigeres Inklusionspotenzial entfaltet werden kann«, unterstreicht Integrationssenatorin Katja Kipping (Linke). Man achte bei der Weiterleitung der Menschen in andere Bundesländer darauf, dass sie gute Strukturen vorfinden. Queere Menschen würden nur dorthin verteilt, wo es auch gute Beratungsstrukturen gebe, Menschen jüdischen Glaubens würden nur in Orte weitergeleitet, wo es entsprechende Gemeinden gebe. Vergleichbares gelte für People of Color, also nichtweiße Menschen, und Roma. Sie kommt auch auf die Gruppe Gehörloser zu sprechen, die zunächst nicht nach Köln weiterreisen wollte (»nd« berichtete). Doch bis hin zu Uni-Angeboten gebe es für sie auch die entsprechenden Strukturen in Köln.

Nicht weiterverteilt würden nicht transportfähige Menschen. Auch Trans*personen haben unter anderem wegen der nötigen medizinischen Versorgung allergrößte Chancen, in Berlin bleiben zu können. »Man kann sich an allen fünf Fingern abzählen, dass in den nächsten Tagen viele anklopfen. Sie können allen weitersagen: Für mich ist nicht ausschlaggebend, wer mir am meisten Ärger macht«, sagt Katja Kipping.

»Wir wollen eine Klarheit haben, die auch zu Gerechtigkeit führt«, sagt Franziska Giffey. »Es geht um eine bessere Versorgung, eine Perspektive«, so Giffey weiter. Sie bekräftigt: »Nicht nur in Berlin kann gute Integrationsarbeit geleistet werden.« Sie blickt auch auf die Verhandlungen mit dem Bund über die Finanzierung, über die am Donnerstag Klarheit in einer Bund-Länder-Konferenz geschaffen werden soll. Sie hoffe außerdem, dass künftig die Jobcenter für die Flüchtlingshilfen zuständig sein werden, um die Sozialämter zu entlasten.

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