- Wirtschaft und Umwelt
- Reform der Mitbestimmung
»Es braucht echte Mitbestimmung bei der Beschäftigungssicherung«
Die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl will mit dem Konzept der Linksfraktion »Ahoi, Mitbestimmung« die Betriebsräte stärken
Bevor Sie in die Politik gingen und für die Linke in den Bundestag gewählt wurden, waren Sie Betriebsrätin bei Nestlé. Was hat Sie da am meisten genervt?
Als Betriebsrätin kam ich immer wieder an den Punkt, dass ich Plänen der Arbeitgeber ohnmächtig gegenüberstand und keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten hatte. Ein Beispiel: Wir haben uns als Betriebsrat damals viel Mühe gegeben, Stellenabbau zu verhindern, und haben auch Vorschläge zur Beschäftigungssicherung gemacht. Doch den Arbeitgeber hat das alles nicht interessiert. Deswegen fordern wir in unserem Konzept zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes auch eine echte Mitbestimmung bei Fragen der Beschäftigungssicherung.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Wie soll dieses Mehr an Mitbestimmung aussehen?
Wir möchten zum Beispiel, dass das Prinzip der zwingenden Mitbestimmung den Betriebsräten nicht nur bei sozialen Fragen relativ weitreichende Rechte gibt, sondern auch auf wirtschaftliche und personelle Angelegenheiten ausgeweitet wird. Denn Betriebsräte brauchen auch ein echtes Mitbestimmungsrecht bei so wichtigen Fragen wie Umwelt-, Klimaschutz und dem digitalen Wandel. Dafür ist auch wichtig, dass sie ein Initiativrecht bekommen.
SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Stärkung der Betriebsräte vereinbart. Reichen die nicht aus?
Leider nicht. Einige Vorschläge gehen sogar in die falsche Richtung. So ist geplant, dass Betriebsratswahlen künftig auch online stattfinden können. Das wäre aber ein Fehler, weil sie dadurch fälschungsanfälliger werden. Auch dass Betriebsratssitzungen künftig ausschließlich online stattfinden könnten, ist problematisch.
Warum?
Das birgt die Gefahr, dass die Arbeitgeber Druck auf die Betriebsräte ausüben, sich nur noch digital zu treffen. Bei Gesamtbetriebsratstreffen von Unternehmen, wo die Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Teilen des Landes anreisen müssen, ist das nämlich für den Arbeitgeber billiger, weil er die damit verbundenen Fahrt- und Unterkunftskosten nicht tragen muss. Doch bei solchen Videokonferenzen gehen viele wichtige persönliche Gespräche verloren. Deswegen fordern wir, dass virtuelle Treffen nur eine Option für die Betriebsräte sein dürfen, für die hohe Hürden geschaffen werden müssen.
Aber nicht alles ist schlecht, oder? Dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit künftig ein Offizialdelikt sein soll, wird von Experten als ein großer Schritt angesehen.
Es ist in der Tat ein großer Schritt in die richtige Richtung, dass Staatsanwaltschaften künftig von sich aus ermitteln müssen, wenn Arbeitgeber die Gründung und Arbeit von Betriebsräten behindern. Ich befürchte aber, dass es zu einem zahnlosen Papiertiger wird, wenn die Bundesländer nicht auch die dafür notwendigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften schaffen. Das drängendste Problem wird von der Ampel-Koalition nicht angegangen: Es gibt viel zu wenige Betriebsräte, nur noch in neun Prozent aller Betriebe. Deswegen muss die Gründung neuer Betriebsräte unbedingt erleichtert werden.
Wie kann das erreicht werden? Welche Maßnahmen schlagen Sie in Ihrem Konzept dafür vor?
Als erstes braucht es einen wirklichen Kündigungsschutz für Initiatoren von Betriebsratswahlen. Die Reformen im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes von Schwarz-Rot reichen da bei weitem nicht aus. Denn die Initiatoren müssen dafür eine öffentlich beglaubigte Erklärung vor einem Notar abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen. Das ist eine zu hohe Hürde, weil dies auch mit Kosten für die Beschäftigten verbunden ist. Zudem fordern wir, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, im Betrieb einmal im Jahr Informationsveranstaltungen zu organisieren.
Was für einen Zweck sollen diese Veranstaltungen haben?
Sie sollten möglichst von einer Gewerkschaft geleitet werden. Auf diesen Veranstaltungen sollten die Beschäftigten auch die Möglichkeit haben, direkt einen Wahlvorstand zur Gründung eines Betriebsrats zu wählen. Sollte dies nicht zustande kommen, sollte eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei Arbeitnehmer das Recht bekommen, vom Arbeitsgericht einen kommissarischen Betriebsrat einsetzen zu lassen. Denn die sensibelste Phase für Betriebsräte sind meist ihre ersten Wahlen. Dort versuchen Arbeitgeber - häufig auch mit illegalen Methoden - am meisten zu stören.
Sie wollen mit Ihren Reformvorschlägen nicht nur Betriebsräten mehr Rechte geben, sondern den Beschäftigten auch mehr Rechte gegenüber den Betriebs-räten ...
Das ist ganz wichtig, um die Demokratie im Betrieb und den Austausch zwischen Belegschaft und Betriebsrat zu stärken. So sollen künftig Betriebsversammlungen einberufen werden, wenn es 15 Prozent der Belegschaft fordern. Derzeit sind dafür noch 25 Prozent notwendig. Denn die besten Rechte nützen einem Betriebsrat nichts, wenn er keinen Rückhalt in der Belegschaft hat. Und dafür braucht es einen Austausch, der gefördert werden muss.
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