- Berlin
- Lobbyarbeit
Ex-Staatssekretär Christian Rickerts heuert bei Vonovia an
Zweites Regierungsmitglied von Rot-Rot-Grün in der Immobilienbranche gelandet
Christian Rickerts, ehemaliger Digitalisierungs-Staatssekretär in der Senatswirtschaftsverwaltung, leitet seit dem 1. April das neu geschaffene Berliner Büro des Immobilienkonzerns Vonovia. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Der parteilose Rickerts war von der damaligen Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) zu ihrem Amtsantritt 2016 in die Verwaltung geholt worden. Beide schieden im Dezember 2021 aus. Vor dem politischen Amt war Rickerts unter anderem bei der Unternehmensberatung Capgemini, bei Reporter ohne Grenzen, Wikimedia Deutschland und der Bertelsmann-Stiftung tätig.
Rickerts ist nun der zweite Staatssekretär, der in die Immobilienwirtschaft wechselt. Bereits zum 1. März trat SPD-Mitglied Frank Nägele, der bis Ende 2021 für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung in der Senatskanzlei zuständig war, seinen neuen Job als zweiter Geschäftsführer bei der Berliner UTB Projektmanagement von Gründer Thomas Bestgen an. Bestgen gilt als grünennah, da er dem Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) bei Finanzierungsschwierigkeiten der Vorkaufs-Genossenschaft Diese eG aus der Patsche half. Die UTB will im Bezirk das Holz-Wohnhochhaus Woho errichten, das Schmidt als »Leuchtturmprojekt« lobte. Anwohner protestieren gegen das Projekt.
Auf Bundesebene sieht ein 2015 in Kraft getretenes Gesetz für amtierende oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung eine Anzeigepflicht vor. »Diese gilt, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Werden durch den Wechsel öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auf bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden. Für die Dauer der Karenzzeit haben die Regierungsmitglieder Anspruch auf Übergangsgeld«, hieß es damals in einer Mitteilung der Bundesregierung.
Die rot-rot-grüne Koalition hatte in Ihrem Koalitionsvertrag 2016 die Schaffung einee Karenzzeitregelung vereinbart. Dazu gekommen ist es allerdings nicht.
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!