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Deutschland verklagt Italien in Den Haag
Streit um Zahlungen für Nazi-Opfer
Berlin. Deutschland hat im Streit mit Italien um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht. Die Bundesrepublik werfe Italien vor, trotz eines IGH-Urteils von 2012 mehrere neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, teilte der Gerichtshof am Freitag mit.
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, wonach die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Ungeachtet des damaligen Urteils entschied 2014 der italienische Verfassungsgerichtshof, dass Nazi-Opfer sehr wohl die Bundesrepublik grundsätzlich auf Entschädigung verklagen können. Das Prinzip der Staatenimmunität gelte bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht. In mindestens 15 Verfahren seien »Ansprüche gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Verhalten des Deutschen Reichs während des Zweiten Weltkriegs erhoben und beschlossen« worden, heißt es nach IGH-Angaben in der deutschen Klageschrift.
Deutschland fürchtet Zwangsversteigerung von Immobilien wie dem Goethe-Institut in Rom. Die Bundesrepublik wurde in Italien wegen der deutschen Nazi-Geschichte mehrfach zu Einzel-Wiedergutmachungen verurteilt. Sie verweigert die Zahlungen jedoch mit Verweis auf das IGH-Urteil. Das Geld könnte nun durch Zwangsversteigerungen hereingeholt werden. Die italienische Justiz könnte darüber schon am 25. Mai entscheiden, so die deutsche Klageschrift.
2012 kam eine deutsch-italienische Historikerkommission zu der Einschätzung, dass die deutsche Wehrmacht und die SS zwischen 1943 und 1945 bis zu 15 000 Zivilisten ermordet haben. Agenturen/nd
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