PKK will legal in Deutschland agieren

Organisation beantragt Aufhebung des Betätigungsverbots

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 4 Min.
Düsseldorf, 2018: Mehrere Kurden haben sich auf den Oberkasseler Rheinwiesen versammelt und schwenken ihre Fahnen. Foto: dpa/Marcel Kusch
Düsseldorf, 2018: Mehrere Kurden haben sich auf den Oberkasseler Rheinwiesen versammelt und schwenken ihre Fahnen. Foto: dpa/Marcel Kusch

Als Kind hatte Dîlan Akdoğan Angst vor deutschen Polizisten. Sie war fünf Jahre und ihr Bruder drei Jahre alt, als ihr Vater in Köln mit gefesselten Händen abgeführt wurde. Sein Vergehen, so berichtet Akdoğan, war, dass er mit seiner Familie und Freunden am kurdischen Neujahrsfest Newroz teilnehmen wollte, das auf den 20. oder 21. März fällt. Die Festnahme ereignete sich im Jahr 1996. Etwa zweieinhalb Jahre zuvor war am 26. November 1993 das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland in Kraft getreten. Bei prokurdischen Demonstrationen kam es zu Ausschreitungen und Polizeigewalt. Zeitungen wie die »Welt« heizten die Stimmung an und schrieben von »blutigen Kurden-Krawallen«.

Nun sitzt Dîlan Akdoğan rund 26 Jahre später im Haus der Bundespressekonferenz und redet bei einer Pressekonferenz von Frieden und Verständigung. Sie setzt sich stellvertretend für die durch das PKK-Verbot kriminalisierte kurdische Community in Deutschland für das Ende des Betätigungsverbots gegen die kurdische Arbeiterpartei ein. »Kurden werden hierzulande kriminalisiert. Es kommt zu schweren Grundrechtseingriffen in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit«, kritisierte Akdoğan. Somit werde auch die Integration und Partizipation vieler Kurden in der Bundesrepublik verhindert. Im Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der PKK, der zurzeit etwa im Nordirak blutig ausgetragen wird, seien die Kurden bereit für einen Dialog. »Dadurch kann der Konflikt befriedet werden«, sagte Akdoğan. Aus ihrer Sicht sollte die Bundesregierung Druck auf die Türkei ausüben und mit der Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK die kurdische Seite stärken.

Einen entsprechenden Antrag an das von der SPD-Politikerin Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium haben die Rechtsanwälte Lukas Theune und Peer Stolle ausgearbeitet. Theune wies darauf hin, dass die PKK und ihr in der Türkei inhaftierter Anführer Abdullah Öcalan nicht mehr einen kurdischen Staat errichten wollen, sondern einen demokratischen Konföderalismus und kulturelle Autonomie anstreben. Er betonte auch, dass sich die PKK für die »Gleichheit der Geschlechter« einsetze und in den Gremien Parität herrsche. Als Beispiel für die Erfolge der PKK hob Theune unter anderem die Politik im nordsyrischen Rojava und deren demokratische Verfassung hervor. Die dortige kurdische Partei PYD ist laut Satzung Teil der PKK.

Im Kontrast dazu warf Theune dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor, die Menschenrechte in seinem Land mit Füßen zu treten, weil er Oppositionspolitiker der Linkspartei HDP ins Gefängnis wirft. Zudem führe Erdoğan immer wieder völkerrechtswidrige Angriffskriege gegen kurdische Gebiete im Nordirak und in Nordsyrien.

Stolle erklärte, dass es eine qualitative und quantitative Veränderung bei den Straftaten gibt, die der PKK in Deutschland zugerechnet werden. So ließen sich die Verstöße gegen das Vereinsgesetz auf das bestehende Betätigungsverbot zurückführen. Das Gleiche gelte für Straftaten im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz, Sachbeschädigungen und Widerstandshandlungen auf Demonstrationen. »Eine Aufhebung des Verbots würde dazu führen, dass es weniger Konfrontationen gibt«, sagte Stolle. Wenn das Bundesinnenministerium den Antrag ablehnen sollte, werden die Antragsteller vor Gericht gegen das Betätigungsverbot der PKK vorgehen. Zuständig wäre dann das Bundesverwaltungsgericht. Das wird wohl der nächste Schritt sein. Denn das Innenministerium teilte am Mittwoch mit, nicht am Verbot der PKK rütteln zu wollen.

Offensichtlich unterstützt im Bundestag nur die Linkspartei ernsthaft die Interessen der Kurden. »Es gibt überhaupt keinen Grund, auf mögliche Interessen der Türkei Rücksicht zu nehmen. Nancy Faeser sollte daher die noch aus der Ära der Kanzlerschaft Helmut Kohls stammende Entscheidung endlich revidieren«, sagte die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut am Mittwoch gegenüber »nd«.

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