Sozialrecht darf kein Strafrecht sein

Bundestag stimmt über Sanktionsmoratorium ab

Sanktionen wird es auch weiterhin geben.
Sanktionen wird es auch weiterhin geben.

Der Bundestag will am späten Donnerstagnachmittag über ein Gesetz abstimmen, durch das manche Sanktionen für Menschen in Hartz IV bei Pflichtverletzungen für ein Jahr bis Mitte 2023 ausgesetzt werden. SPD, Grüne und FDP hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Hartz IV durch ein Bürgergeld ersetzen zu wollen. Zu grundlegenden Reformen gehöre demnach auch, die Sanktionen, also die Kürzung der Grundsicherung, in einer Übergangsphase ein Jahr lang bis Ende 2022 auszusetzen.

Als im März der entsprechende Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett gebilligt wurde, hatte es Kritik von Erwerbslosen- und Sozialverbänden gegeben. So nannte der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles die halbjährige Verkürzung des ursprünglich als einjähriges angekündigten Sanktionsmoratoriums einen »massiven Vertrauensbruch«.

In dem nun zur Abstimmung stehenden Gesetz wurde bei dem Zeitraum nachgebessert. So soll das Sanktionsmoratorium bis Mitte 2023 andauern. Doch auch das ist kein besonders großzügiges Zugeständnis der Ampel-Koalition an die aktuell rund 3,56 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2019 klargestellt, dass nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung verhältnismäßig seien und es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einer Übergangslösung bedürfe.

Das Sanktionsmoratorium soll jedoch auch keinesfalls alle Leistungskürzungen bei Hartz IV aussetzen. Wer gegen die sogenannten Pflichtverletzungen verstößt, also beispielsweise eine vom Jobcenter als zumutbar ausgelegte Arbeit nicht aufnehmen will, wird zwar erstmal nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Jedoch sollen Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen beibehalten werden. Allerdings soll erst ab dem zweiten Meldeversäumnis ihre Grundsicherung gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes. Lediglich besonders schwere Sanktionen und einmalige Terminversäumnisse sollen nicht mehr mit einer Kürzung von Hartz IV geahndet werden.

Das Sanktionsmoratorium soll laut Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) die Vorstufe zu dem von der Ampel-Koalition geplanten Bürgergeld sein. Am Mittwoch hatte Heil angekündigt, einen Gesetzentwurf für das geplante Bürgergeld im Sommer vorlegen zu wollen. »Wenn Sanktionen jetzt bis zum Sommer 2023 ausgesetzt und mit der Einführung des geplanten Bürgergelds wieder eingeführt werden, sorgt das für Ärger und Unsicherheit«, kritisierte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer vom Deutschen Städtetag, am Donnerstag gegenüber dpa. »Die Koalitionsfraktionen gefährden mit diesem Hin und Her das Vertrauen und die Verlässlichkeit, die gerade in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und den Mitarbeitenden der Jobcenter wichtig sind.«

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte am Donnerstag vor der Bundestagsabstimmung das geplante Gesetz für ein Sanktionsmoratorium als halbherzig und inkonsequent. »Sozialrecht ist kein Strafrecht«, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. »Die Sanktionen gehören vollständig abgeschafft – das gebietet nicht nur die Vernunft, sondern auch die Menschlichkeit.« Sanktionen wegen Meldeversäumnissen treffen besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen, fehlenden Sprachkenntnissen und mangelnder Behördenkompeten, erklärte Schneider. »Diese Art von Rohrstockpädagogik ist inhuman und weder zeitgemäß, noch zielführend.« In Zeiten einer galoppierenden Inflation, die besonders die Ärmsten trifft, sei das Festhalten an Leistungskürzungen unter das Existenzminimum als Strafmaßnahme zudem ein geradezu zynisches Signal. Nie hätten sich Sanktionen härter auf die Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen ausgewirkt als heute.

Die Hartz-IV-Sätze liegen schon ohne die drohenden Kürzungen durch Sanktionen unterhalb der Armutsgrenze. Wenn die viel zu knapp berechnete Grundsicherung für sie noch gekürzt wird, bedeutet das für die Betroffenen folglich, dass sie Einsparungen treffen müssen, die eigentlich gar nicht möglich sind. Ob das von der Ampel-Bundesregierung als völlige Neuerung des Hartz-IV-Systems angekündigte Bürgergeld mehr bringt als das Sanktionsmoratorium, ist zumindest fraglich.

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