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Bayer vor Gericht abgeschmettert
Chemiekonzern scheitert mit Klage vor US-Supreme-Court
Für Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG und maßgeblich verantwortlich für die Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto im Jahr 2018, wird der Dienstag wohl nicht positiv im Kalender vermerkt. An diesem Tag gab der US-Supreme-Court bekannt, sich nicht mit einer Klage zu befassen: Die Bayer AG hatte das Oberste Gericht angerufen, das Urteil im Fall Edwin Hardeman zu überprüfen.
Im Fall Hardeman hatte eine Jury 2019 in San Francisco einstimmig entschieden, der Wirkstoff Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup sei ein »wesentlicher Faktor« für seine Krebserkrankung. Der 73-Jährige hatte das Totalherbizid von Bayer-Tochter Monsanto 25 Jahre auf seinem Grundstück verwendet. 2015 wurde bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom festgestellt, eine Krebserkrankung des Lymphgewebes.
Nun hat er juristisch endgültig gewonnen. Damit ist die Verurteilung zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz (heute rund 23,7 Millionen Euro) rechtskräftig. »Es war ein langer, hart erkämpfter Weg, um Edwin Hardeman Gerechtigkeit zu verschaffen. Jetzt können Tausende weitere Krebsopfer Monsanto weiter zur Rechenschaft ziehen«, erklärten seine Anwältinnen Jennifer Moore und Aimee Wagstaff nach der Bekanntgabe.
Die Entscheidung des US-Gerichtshofes ist eine herbe Schlappe für den Bayer-Konzern. Die im August eingereichte Klage – und die Hoffnung auf eine Signalwirkung auch für andere Fälle – ist Teil eines im Juli 2021 vorgestellten Fünf-Punkte-Plans, mit dem die Bayer AG das Vertrauen ihrer Investor*innen zurückgewinnen will. Baumann hatte damals hoffnungsvoll gesagt, die finanzielle Lage könne sich »durch eine vorteilhafte Entscheidung des Supreme Courts sogar signifikant besser darstellen«. Es sei wichtig, »dass wir nach vorne blicken und die Unsicherheit der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten hinter uns lassen können«.
Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Konzern nach der Entscheidung. »Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen«, heißt es in einer Stellungnahme. Damit werde die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen untergraben, »weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann«.
Unterstützung erhält das Unternehmen von großen US-Landwirtschaftsverbänden und Agrarunternehmen. Man sei enttäuscht, dass der Supreme Court die Klage nicht angenommen habe, heißt es etwa bei den großen Soja- und Maisproduzent*innen. Die Organisationen verweisen auf die schwierige Welternährungslage unter anderem durch den Krieg in der Ukraine.
Doch überraschend kommt die Entscheidung des obersten US-Gerichts nicht. Die Regierung von Präsident Joe Biden hatte dem Supreme Court bereits davon abgeraten, die Klage anzunehmen. Eine Kehrtwende – unter Vorgänger Donald Trump hatte sich Washington zunächst noch hinter den Konzern gestellt.
Auch Bayer selbst hat strategisch vorgesorgt. Ein weiterer Teil des Fünf-Punkte-Plans sind zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar. Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger*innen umzugehen. Nach eigenen Angaben hat der Konzern bereits 107 000 der etwa 138 000 derzeitigen Klagen durch Vergleiche beigelegt. Zuvor hatte Bayer bereits rund 11 Milliarden Dollar beiseitegelegt, um rechtliche Altlasten von Monsanto mit einem großen US-Vergleich beizulegen. Zudem erwartet der Konzern weitere Entscheidungen des Supreme Court. Bayers Aktien verloren am Dienstag dennoch zunächst deutlich an Wert.
Die vielen Klagen, mit denen Bayer in den USA konfrontiert ist, stützen sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte Monsantos Wirkstoff Glyphosat 2015 als »wahrscheinlich krebserregend« für Menschen ein. Die US-Umweltbehörde EPA ist hingegen bislang mit Bayer auf einer Linie, sie hält Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung für sicher. Der Konzern hatte auch vor dem Supreme Court damit argumentiert, dass sein Unkrautvernichter Roundup von der EPA als unbedenklich eingestuft werde und US-Bundesrecht nicht mit einzelstaatlichen Gerichtsentscheidungen kollidieren dürfe.
Doch zuletzt geriet auch das US-Umweltamt selbst mit seiner Glyphosat-Bewertung rechtlich unter Druck. Vor einer knappen Woche wurde die EPA von einem Berufungsgericht angewiesen, die Gesundheitsrisiken erneut zu überprüfen. Die Richter*innen störten sich in ihrem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrunde liegende Analyse sei »fehlerhaft« und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde. Die EPA wollte sich zu dieser Kritik auf Nachfrage nicht äußern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen, sagte eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Nachrichtenagentur.
Bei einigen Prozessen einzelner Kläger*innen, die Roundup für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machen, hat sich das Blatt hingegen zuletzt zugunsten von Bayer gewendet. Nachdem der Konzern die ersten drei Verfahren verloren hatte, gab es am vergangenen Freitag bereits den vierten juristischen Erfolg in Folge. Eine Geschworenenjury in Jackson County, Oregon, hatte Bayer von den Krebs-Vorwürfen freigesprochen.
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