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- Afghanische Ortskräfte
Klassengesellschaft
Daniel Lücking zu 12 000 weiterhin nicht evakuierten Ortskräften
Der Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan kam nicht überraschend. Schon öffentlich gab es fast vier Monate Vorlaufzeit und Nato-intern dürfte der Abzug weitaus früher diskutiert worden sein. Dennoch waren bei den Evakuierungsflügen im August 2021 aus Kabul kaum Ortskräfte dabei. Die Bilder verzweifelter Menschen, die sich an Fahrwerke von Militärmaschinen klammerten und teils aus größerer Höhe auf die Dächer Kabuls stürzten, waren das Eingeständnis westlichen Versagens.
Deutschland selbst versagt seither in krimineller Art und Weise. So flogen Praktiken bei der Anstellung afghanischer Mitarbeiter auf, die den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit erfüllen. Hilfsorganisationen versuchen, den afghanischen Mitarbeiter*innen zu ihrem Recht zu verhelfen, denn es wurde nicht etwa von den Arbeitnehmenden vermieden, Sozialabgaben zu zahlen, sondern es war der Arbeitgeber, die Bundesrepublik Deutschland höchstselbst, die sich aus der Verpflichtung zum Schutz der Bedrohten stehlen wollte.
Da die Bundesregierung schon lange vor dem Abzug Camps in Afghanistan aufgab und Gefährdungslagen bekannt waren, ist die gezeigte Praxis liederlich. Dass Visa nicht lange vor dem Abzug ausgestellt wurden, ist ebenso bezeichnend wie das andauernde Schneckentempo bei der derzeitigen Einreisepraxis. Die hohe Zahl an zuletzt einreisenden ukrainischen Geflüchteten zeigt: Aufnahmen sind möglich, wenn die Bundesregierung will. Im Fall afghanischer Flüchtender indes scheint der Wille nicht ganz so ausgeprägt zu sein. In letzter Konsequenz bedeutet das den Tod. Entweder der wartenden fast 12 000 Ortskräfte selbst oder aber des sozialen Friedens der Gruppen unterschiedlicher Herkunft, wenn die Regierungspolitik Geflüchtete erster und zweiter Klasse schafft.
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